Anschreiben an den Deutschen Ethikrat

Am 18.12.2022 haben wir unser Schreiben vom – 13.12.2022 an alle Bundestagsabgeordneten – an den Deutschen Ethikrat weitergeleitet, mit der Aufforderung sich uns anzuschliessen.

Aufhebung und Rückabwicklung staatlicher Repressalien während der Coronakrise

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Ethikrates,

anliegend übersenden wir Ihnen unser Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten, verbunden mit der Aufforderung, unsere Vorschläge unmittelbar oder in ähnlicher Art und Weise öffentlich zu unterstützen oder unmittelbar Ihre entsprechenden persönlichen Konsequenzen zu ziehen.

Mit freundlichen Güssen

die Mitglieder des Rates Für ethische Aufklärung

Kathrin Ruttloff, Hildegard Vera Kaethner, Rolad Hitzer, Ralf Lorenz

Anlage

E-Mail vom 18.12.2022 an den Deutschen Ethikrat

Hier die Anlage:

Schreiben des Rates für ethische Aufklärung an alle Bundestagsabgeordneten – 13.12.2022

Anschreiben an die Mitglieder des Bundestages vom 13.12.2022

Am 13.12.2022 haben wir als Rat für ethische Aufklärung an alle Mitglieder des Bundestages folgende E-Mail versendet (Beispiel-E-Mail):

Aufarbeitung der Coronapolitik

Aufhebung und Rückabwicklung staatlicher Repressalien während der Coronakrise

Sehr geehrte Frau Harzer,    

bisher haben nur wenige Verantwortliche der deutschen Corona-Politik Fehler eingeräumt.

Der Ruf nach Aufarbeitung der offensichtlichen Verfehlungen wird täglich lauter, viele Schäden lassen sich nicht mehr kleinreden oder gar vertuschen.

Einer der die Verantwortungs-Frage stellt, ist der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki, Berliner Zeitung vom 11.12.2022, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-li.295521, er fordert die Rolle der Medien und des RKI kritisch zu beleuchten und die politische Krise parlamentarisch aufzuarbeiten.

Als Rat für ethische Aufklärung im Land Brandenburg fordern wir Sie hiermit ausdrücklich auf, die Zeichen der Zeit zu erkennen und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Gesetzesinitiativen und durch parteipolitische und ressourcenpolitische Einflussnahmen im Sinne der Aufhebung und Rückabwicklung politischer Fehlentscheidungen zu agieren.

In einem ersten Schritt wäre eine bundesweite Regelung zur automatischen (antragslosen) Rückzahlung rechtswidrig verhängter Bußgelder im Zuge der Corona-Maßnahmen angemessen und sinnvoll.

Allein die Brandenburger Landkreise verhängten nach Angaben der Landesregierung von März 2020 bis Oktober 2022 Bußgelder in Höhe von fast 2,5 Millionen Euro, basierend auf häufig geänderten, rechtlich äußerst fragwürdigen, aber stets bußgeldbewährten Verordnungen.

Aus der Presse ist aktuell zu entnehmen, dass das Bundesland Bayern derzeit die Rückzahlung rechtswidrig verhängter Bußgelder (auf Antrag) vorbereitet. Vorausgegangen war die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22. November 2022, Az.: BVerwG 3 CN 2.21, wonach die strengen Ausgangsbeschränkungen der Verordnung des Freistaats Bayern unverhältnismäßig und unwirksam waren.

Das Urteil dürfte erst der Anfang der begonnenen Aufarbeitung der letzten knappen drei Jahre Coronamaßnahmenpolitik sein, weitere Urteile gegen die Rechtmäßigkeit verhängter grund- und freiheitsrechtlicher Beschränkungen sind allein aufgrund der fehlenden wissenschaftlichen Evidenz der verhängten Maßnahmen zu erwarten.

Auch die im Zusammenhang mit der Maßnahmendurchsetzung zu beobachtende politische Einflussnahme auf Staatsanwaltschaften, die sich durch drastische Verfolgungen und Ahndungen der Coronaregelverordnungen auszeichnete, schwindet zusehends und wird aller Voraussicht nach zu juristisch-objektiven Urteilsfindungen führen.

Parallel dazu sollte die Abschaffung der immer noch bestehenden Impfpflicht innerhalb der Bundeswehr und die Rückzahlung verhängter Bußgelder in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht gem. § 20a IfSG erfolgen.

Die Sinnlosigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die selbst der Gesundheitsminister Karl Lauterbach endlich zugeben musste, führte zu deren Aufhebung ab dem 01.01.2023 für Personal im Gesundheitswesen. Nicht jedoch für Soldaten der Bundeswehr, für diese gilt immer noch die Pflicht, sich mit Wirkstoffen, die weder eine Übertragung, noch eine Ansteckung verhindern und zudem unter Umständen höchst gefährliche Nebenwirkungen hervorrufen, spritzen zu lassen!

Die ordnungspolitischen Auswirkungen dieser berufsbezogenen Impfpflichten in Form von Betretungs- und Berufsverboten, gepaart mit Bußgeldern stellen tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen mit totalitärem Charakter dar.

Hier sind Sie als Abgeordnete gefragt, sich den längst offenliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht länger zu verschließen indem Sie direkt tätig werden und bundeseinheitliche Regelungen für Aufhebung und Rücknahme staatlicher Repressalien auf den Weg zu bringen.

Fakt ist, dass – mit wenigen Ausnahmen – der Rest Europas keine Maßnahmen mehr hat. Wenn Verordnungen und Gesetze ohne rationale Begründung und Verhältnismäßigkeit durchgesetzt werden, besteht die Gefahr, dass dies auch in Zukunft geschieht. Denn fehlt eine rationale und verhältnismäßige Begründung, können jegliche autoritäre Maßnahmen, wie z.B. Impfstatus entscheidet über Grundrechte, gerechtfertigt werden. In diesem Fall sprechen wir dann nicht nur von Unverhältnismäßigkeit und ethisch fragwürdigen Regeln, sondern über verfassungswidrige Eingriffe.

Das dürfen wir, das dürfen Sie als unsere Abgeordnete nicht zulassen! Sie sind in der Verantwortung, die gemachten Fehler und entstandenen Kollateralschäden gründlich aufzuarbeiten und damit verlorenes Vertrauen wiederaufzubauen. Die beiden hier angeführten Vorschläge sind keinesfalls bindend oder abschließend.

Ihrer geschätzten Antwort sehen wir noch im Jahr 2022 entgegen und bedanken uns im Voraus.    

Mit freundlichen Grüßen

https://ethikrat-brandenburg.de      13.12.2022

Kathrin Ruttloff, Hildegard Vera Kaethner, Roald Hitzer, Ralf Lorenz 

E-Mail vom 13.12.2022 an 734 Empfänger im Bundestag

Offener Brief von Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig an die STIKO wegen Empfehlung von mRNA Präparaten für Babys

Im Blog für Science & Politik von tkp.at ist der wichtige offene Brief von Dr. Brigitte Röhring an die STIKO veröffentlicht worden.

Auch für Deutschland will die Ständige Impfkommission STIKO eine Empfehlung zur Impfung mit den mRNA Produkten für Babys und Kleinkindern ab dem Alter von 6 Monaten abgeben. Seit hunderten Jahren überstehen die Jüngsten Corona Infektionen völlig problemlos. Das hat sich mit SARS-CoV-2 nicht geändert. Trotzdem will man die bekannt schweren Nebenwirkungen inklusive einer Schädigung des Herzens in Kauf nehmen.

In einem offenen Brief an die STIKO zerpflückt die seit mehr als 30 Jahren im deutschen und europäischen Arzneimittelrecht tätige Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig die möglichen Argumente für diese Impfung.

Röhrig kritisiert den Abbruch der Zulassungsstudien durch Entblindung und die damit begründete unbedingte Zulassung. Damit gibt es keine validen Daten zum Sicherheits- und Wirksamkeitsprofil sowie zur Langzeitsicherheit.

Sie verweist weiter auf das laut aktuellen Studien minimale Risiko der Altersgruppe 0 -19 mit einer Wahrscheinlichkeit von 3 Todesfällen aus 1 Million Infektionen (0,0003%). In Deutschland gibt es noch dazu keine Daten, die eine Gefährdung von Kindern unter 5 Jahren zeigen.

tkp.at – 8. November 2022

Anschreiben an die Mitglieder des Bundestages vom 7.9.2022

Am 7.9.2022 haben wir als Rat für ethische Aufklärung an alle Mitglieder des Bundestages folgende E-Mail versendet (Beispiel-E-Mail):

Sehr geehrte Frau Nastic,

als Rat für ethische Aufklärung im Land Brandenburg appellieren wir im Hinblick auf die Abstimmung am 08. September 2022 im Bundestag an Sie, sämtliche Corona-Maßnahmen endgültig und uneingeschränkt zu beenden.

Jeder Abgeordnete, der am 8. September für die Perpetuierung der Corona-Maßnahmen stimmt, ist persönlich verantwortlich für das menschliche Leid, das dadurch verursacht wird. Andere Länder, z.B. Frankreich hat die Maßnahmen bekanntlich längst beendet, indem die Nationalversammlung mehrheitlich dagegen gestimmt hat.

Zu beachten sind auch die zahlreichen und eindeutigen Warnungen von internationalen Wissenschaftlern und wirklichen Experten, u.a. von Dr. Mike Yeadon (Wissenschaftsvorstand von Pfizer). Aktuell ist die Stellungnahme von Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin, dass der Gesetzentwurf „den verfassungsrechtlichen Anforderungen derzeit nicht genügt“ maßgeblich.

In diesem Sinne appellieren wir wie in unserer E-Mail vom 15. März 2022 in Bezug auf die Impfpflicht erneut an Ihr Gewissen: Stimmen Sie gegen eine – wie auch immer geartete – Aufrechterhaltung der Corona-Maßnahmen!

mit freundlichen Grüßen

Rat für ethische Aufklärung Brandenburg, 05.09.2022

https://ethikrat-brandenburg.de

Kathrin Ruttloff, Hildegard Vera Kaethner, Roald Hitzer, Ralf Lorenz

E-Mail vom 7.9.2022 an 734 Empfänger im Bundestag

 

Jeder E-Mail haben wir die Presserklärung der „AG Impfstoffe Aufklärung“ beigelegt:

Presserklärung der AG Impfstoffe Aufklärung, 5. Juli 2022

  

Gastbeitrag: Was wir von Moltke lernen können

von Arvid Kappel

Helmuth Graf von Moltke (1800 bis 1891) war ein preußischer Generalfeldmarschall, der sich viele militärische Verdienste erwarb. Er wurde als „Der große Schweiger“ benannt, weil er offenbar seine Wortmeldungen auf ein absolut notwendiges Maß reduzierte. Von ihm soll in einer Besprechung des Generalstabs nach seinem langen Schweigen der Ausspruch „Getrennt marschieren, vereint schlagen!“ stammen. Danach setzte er sich wieder hin und schwieg. Mehr war ja auch nicht zu erläutern, denn wenn alle Offiziere sich an diese Taktik hielten, war die Schlacht ja schon nahezu gewonnen.

Von Moltke ist die Episode überliefert, dass er vor dem Generalstab eine Rede auf zum Geburtstag des Kaisers halten sollte.  Er erhob sein Glas und rief: „Meine Herren, der Kaiser hurra, hurra, hurra!“ Damit hatte er gleichzeitig eine Grundsatzrede über die Monarchie gehalten, einleuchtend und für jeden nachvollziehbar, denn das Gesprochene deckte sich exakt mit dem, was zu sagen war.

Ob der Kommunikationsstil von Moltke auch für heutige Zeiten sinnvoll wäre, unterliegt  unterschiedlichen Ansichten. Die einen werden sagen, dass in einer immer komplexeren Welt wesentlich mehr zu kommunizieren ist. Die anderen meinen, dass im Regelfall die Dauer einer Besprechung reziprok zur Wichtigkeit der jeweiligen Themen steht. Das alles soll hier  nicht weiter erläutert werden. Worum es geht, ist die Tatsache, dass heute gewisse Institutionen schnell „in die Spur geschickt“ werden, wenn Bürger bzw. Gruppierungen mit dem Regierungskurs und mit der Berichterstattung der Leitmedien nicht einverstanden sind. Ob begriffliche Zuordnungen wie Schwurbler, Antidemokraten, Rechtspopulisten, Coronaleugner, Impfgegner, Putinversteher usw. als Ritterschlag oder eher als Kainsmal zu werten sind, werden Historiker erst in einigen Jahren beurteilen können. Festzuhalten ist, dass solche Zuordnungen an kritische und Besorgnis äußernde Menschen nicht als angenehm einzustufen sind. Hinzu kommen inzwischen staatliche Repressionsmaßnahmen sowie Kündigungen von Verträgen und finanzielle Zuwendungen im Bereich des Privatrechts. Offenbar mit leichter Hand werden Personen wie Michael Ballweg, Stefan Hockertz, Carola Javid-Kistel, Sucharit Bhakdi, Paul Brandenburg, Boris Reitschuster, Michael Fritsch, Heiko Schöning, Wolfgang Wodarg usw. zu einer Art von Staatsfernen bzw. -feinden erklärt. Und auch der Ethikrat Brandenburg musste sich schon deutliche Kritik gefallen lassen. Harmlos war ja noch die Frage, wie sich der „Ethikrat Brandenburg“ als Gremium legitimiert. Wie wäre es denn einfach einmal mit einem Blick in die Artikel 5 und 9 GG?

Wir möchten uns aber nicht undankbar ggü. dem wohlwollenden Verhalten der Regierungsverantwortlichen zeigen. Und genau jetzt kommt Moltke ins Spiel. Lasst uns keinen Unterschied mehr machen zwischen Verfassungs- und Regierungstreue. Wenn zum Beispiel der Bundespräsident erwähnt, dass wir im besten Deutschland leben, was es jemals gegeben hat, dann sollten wir das wie folgt ergänzen: „Herr Bundespräsident, nicht im besten, sondern im allerbesten Deutschland!“ Bei den Erklärungen von Herr Prof. Dr. Lauterbach zu COVID, Affenpocken und allen anderen Erkrankungen bietet sich ein „Danke für die klaren und nachvollziehbaren Erläuterungen!“ an. Oder: „Eine weitere Impfung? Nehme ich auch ohne Bratwurst.“ Weiter: „Massenhafte Grundrechtseinschränkungen für unsere Gesundheit? Na klar!“ Zur Umweltpolitik: „Frieren für das Klima? Prima!“ Zu einem aberkannten Doktortitel: „Für mich bleibt sie Frau Doktor allein aufgrund ihrer Ausstrahlung!“ Zum Ukrainekonflikt: „Mit unseren Waffen Frieden schaffen!“ Weiteres kurzes und einprägsames Beispiel: „Geschlechtervielfalt = richtig wichtig!“ Die Liste der positiven Sichtweisen zu den Dingen, die in Deutschland aufgrund des klugen Regierungshandelns bewirkt werden, ließe sich fortsetzen. Und alles an guten Entwicklungen sollte von uns mit Beschreibungen in kurzen und prägnanten Sätzen kommentiert werden. Um nicht immer nur bei „Hurra, hurra, hurra!“ zu verharren, bieten sich Begriffe wie großartig, brillant, ausgezeichnet, fabelhaft, pompös, famos, prächtig, grandios, ein Geniestreich usw. an. 

Sinnvoll ist es, dass wir eine Erklärung über unser Wissen abgeben, dass die Besetzung von Posten in den Regierungen und Ebenen der Staatssekretäre sich ausschließlich nach der Bestenauslese richtet. Die Bezeichnung „Rat für ethische Aufklärung“ bedeutet zudem, dass wir die Menschen in Deutschland darüber informieren, was wir für ein gutes und freies Leben in Deutschland führen dürfen und dass das alles noch nicht einmal im Ansatz bedroht ist. Ein weiteres Zitat von Moltke möge hierfür die Richtschnur sein: „Einfaches Handeln folgerecht durchgeführt wird am sichersten das Ziel erreichen.“

So möge Helmuth Graf von Moltke für uns ein Leitbild sein. Zweifelnde Fragen beenden wir künftig mit dem Satz: „Unser Staat in seinem Lauf: Blendend, blendend, blendend!“

Übrigens: Die Moltkebrücke im Berliner Stadtteil Moabit wurde nach unserem beschriebenen Moltke und nicht nach seinem Urgroßneffen Helmuth James Graf von Moltke (1907 bis 1945), Mitglied des Kreisauer Kreises, benannt.

MOZ-Beitrag: Einrichtungsbezogene Impfpflicht de facto ausgesetzt – was heißt das für die Betroffenen?

MOZ.de vom 24.6.2022: „Einrichtungsbezogene Impfpflicht de facto ausgesetzt – was heißt das für die Betroffenen?“

In einem Kommentar bei MOZ.de vom 24.6.2022, Papierzeitung MOZ vom 25.6.2022 wird über den aktuellen Stand zur „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ in Brandenburg aus dem Landtag in Potsdam berichtet.

Leider setzt sich in den Medien oft eine falsche Benutzung von Begriffen durch. Das ist sehr Schade, da dadurch die eigentlich sehr präzise deutsche Sprache missbraucht wird.

Es geht nicht direkt um eine „Impfpflicht“ sondern um eine „Impfnachweispflicht„. Diese kann natürlich für die Betroffenen letztendlich schon in einer berufbezogenen Impfpflicht enden, aber das ist nach aktuellem Stand weitgehend vom Arbeitgeber abhängig.

MOZ – 25.6.2022

Hier jetzt der Kommentar:

Impfpflicht für Pflegekräfte ist de facto ausgesetzt

Landtag: Auch in der Brandenburger Regierungskoalition überwiegen die Zweifel am Nutzen des Gesetzes

Potsdam. In Brandenburg wurden bislang 7800 Mitarbeitende im Gesundheitswesen als ungeimpft gemeldet. Ihnen droht damit ein Arbeitsverbot. Doch verhängt wurde bisher noch keines. Und das wird wohl auf absehbare Zeit nicht passieren. Erstaunlich deutlich stellte der SPD-Gesundheitsexperte Björn Lüttmann am Freitag im Namen der drei Koalitionsfraktionen im Landtag Brandenburg klar: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist de facto ausgesetzt.“

Lüttmann verwies in der von der AfD beantragten Debatte darauf, dass sich viele Faktoren seit dem Impfpflicht-Beschluss im Dezember 2021 verändert hätten.Omikron sei dominant, nicht mehr Delta. Damit habe sich nach Meinung von Wissenschaftlern die Gefährlichkeit des Virus sowie die Wirksamkeit der Impfstoffe abgeschwächt. Ein wesentliches Argument der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Patienten vor einer Ansteckung durch das Personal zu schützen, sei zwar nicht weggefallen, aber schwächer geworden, betonte der Abgeordnete. Das Scheitern der allgemeinen Impfpflicht mache den einrichtungsbezogenen Zwang für das Medizin-Personal zudem schwer nachvollziehbar.

Zwar gebe es nach wie vor auch Argumente für diese Impfpflicht. Aber die Impfquote im Gesundheitswesen von 92 Prozent sei sehr gut, und wer es bislang nicht getan hat, werde sich nun auch nicht mehr impfen lassen, so Lüttmann. Dass 8000 Leuten in einem sensiblen Bereich ein Arbeitsverbot drohe, sei problematisch. Es sei deshalb richtig, dass die Gesundheitsämter ihre Spielräume nutzen, Beschäftigte mahnen und ansonsten abwarten. Ob aus der De-facto-Aussetzung eine Abschaffung der Impfpflicht werde, habe nicht der Landtag in Potsdam, sondern der Bundestag zu entscheiden. „Dorthin gehört die Debatte“, sagte Lüttmann.

Wegweisendes Gerichtsurteil

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) äußerte sich ähnlich. Aus medizinischer Sicht sei die einrichtungsbezogene Impfpflichtzwar nach wie vor ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Pandemie, weil sie die Ansteckungsgefahr reduziere. Bei der Umsetzung verlasse sie sich jedoch auf das Augenmaß der Gesundheitsämter in den Landkreisen. In dem Zusammenhang verwies die Ministerin auch auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburgvom 23. Juni, wonach ein von einem Landkreis gegenüber einer Pflegekraft angedrohtes Zwangsgeld zur Durchsetzung der Impfpflicht unzulässig gewesen sei. „Dieses Urteil wird Signalwirkung haben“, zeigte sich Nonnemacher überzeugt.

Der Antrag der AfD auf Abschaffung der Impfpflicht wurde vom Landtag abgelehnt.

mat – Kommentar

MOZ – Märkische Oderzeitung – 25.6.2022

Ethik der öffentlich-rechtlichen Massenmedien

LeuchtturmARD

Was haben die Informationen aus den öffentlich-rechtlichen Massenmedien mit Ethik zu tun?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde bereits mehrmals beim Verteilen unwahrer Nachrichten ertappt. Ein Beispiel zur aktuellen Nachrichtenlage rund um die Situation in der Ukraine beschreibt diese Situation sehr genau:

„…das ärgert uns sehr und wir bedauern das…“

Die falsche Tagesschau-Nachricht in der Gegenüberstellung zur Reuters-Nachricht:

Reuters / tagesschau – 13.06.2022

Nachdem die Tagesschau die falsche Meldung nicht mehr verbergen konnte, da es auf den sozialen Medien zu viel Fahrt aufgenommen hatte, hat sie einen Eintrag in Ihrem Blog geschrieben:

https://blog.tagesschau.de/2022/06/16/fehler-in-der-tagesschau-am-13-juni-2022/

Macht es das besser? Jeder kann für sich entscheiden, ob die Erklärung der tagesschau nachvollziehbar ist, oder ob es sich doch eher um Vorsatz handelt.

Durch derartige „Kriegs-Falschmeldungen“ zu den wichtigsten ethischen Fragen wird das Vertrauen in die öffentlich-rechtlichen Massenmedien weiter gemindert.

In den wichtigen Fragen der Gesellschaft ist die Frage der Information (Nachrichten…) sehr entscheidend, da sie massiv zur Meinungsbildung beiträgt.

Deshalb ist die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so bedeutend.

Viele Menschen in Deutschland sind der Meinung, dass hier unbedingt dringend nachgebessert werden muss. Ein nicht unbedeutender Teil ist so unzufrieden, dass er diese Medien überhaupt nicht mehr konsumiert.

Aktuell versucht die Initiative „LeuchtturmARD“ den Dialog zwischen den Medien und der Bevölkerung zu erzwingen. Über diese Initiative kann man sich auf deren Website informieren: https://leuchtturmard.de/

Ein Blick über den Tellerrand in andere Länder, legt Folgendes offen:

In Frankreich gibt es große Veränderungen rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk:

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/frankreich-schafft-rundfunkgebuehr-ab-steuerfunk/28383078.html

Auch in der Schweiz ist das Thema regelmäßig auf der Tagesordnung:

https://www.sueddeutsche.de/medien/schweiz-fernsehen-rundfunkbeitrag-1.5540841

Anschreiben an die Mitglieder des Bundestages, die für die Impfpflicht gestimmt haben

Am 30.04.2022 haben wir als Rat für ethische Aufklärung an alle Mitglieder des Bundestages, die am 7.4.2022 für die Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 (Gruppe Baehrens/Janecek u.a.) gestimmt haben, folgende E-Mail versendet (Beispiel-E-Mail):

Ihr JA zur C-Impfpflicht – ein Versehen oder ein Vergehen ?

Sehr geehrter Herr Demir,       

leider mussten wir feststellen, dass Sie in der wohl seit 70 Jahren wichtigsten Bundestagsabstimmung Anfang April dieses Jahres persönlich für eine gesetzliche Corona-Impfpflicht votierten!
Am 16.März 2022 schrieben wir, der Rat für ethische Aufklärung im Land Brandenburg, Sie persönlich an. Wir wählten die Überschrift: „Am Ende zählt nur, wie wir miteinander umgegangen sind.“
Wir baten Sie eindringlich bei der Impfpflichtabstimmung mit NEIN zu stimmen und verwiesen unter anderem auf den Umstand, dass diese Art der Corona-Impfungen eine völlig unerprobte m-RNA Injektion ist und nur über eine bedingte Zulassung verfügt.

Ihr „Ja“ zur generellen Impfpflicht schockiert umso mehr, da Sie dieses Abstimmungsverhalten nach den im Bundestag stattgefundenen Impfaufklärungsausführungen des Pathologen Herrn Prof. Arne Burkhardt vornahmen. Es sollte Ihnen erinnerlich sein, dass Herr Prof. Burkhardt aufgrund zahlreicher Obduktionen von plötzlich und unerwartet verstorbener C-Geimpfter deren kausalen Tod mit dieser Injektion zweifelsfrei nachweisen konnte. Zu diesen medizinisch-pathologischen Ausführungen der Corona-Impfrisiken legte Frau Prof. Dr. Dr. Rostalski (Lehrstuhl Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtstheorie an der Universität Köln) im Bundestag dar, dass unter anderem die erheblich medizinischen Wissensdefizite auch im Hinblick auf die Wirksamkeit der Vakzine, ein Kardinalgrund gegen die verpflichtende Impfung darstellt und gegen das Grundgesetz, den Grundsatz der körperlichen Integrität bzw. Unversehrtheit verstößt. Frau Prof. Rostalski führte aus: „…. Wir müssen uns zunächst klar machen, dass wir es nicht mit einem bloßen Pieks zu tun haben, sondern mit einem erheblichen Grundrechtseingriff…“ Frau Prof. Rostalski formulierte: „In unserer Rechtsordnung kommt jedem Menschen ein Wert an sich zu, jeder besitzt eine Würde, die nach der Verfassung unantastbar ist.“

Sie jedoch beachteten diese Fachwertungen in keiner Weise, schlimmer noch, Sie handelten gegen die menschliche Würde ihrer Mitmenschen. Wir fragen Sie: Wie werden Sie künftig mit Ihrer nach dem 2. Weltkrieg historisch einmalig -gegen die Menschlichkeit- getroffenen Entscheidung unter dem ethisch-moralischen Ansprüchen umgehen können?

In diesem Zusammenhang vergegenwärtigen Sie sich, dass Prof. Lauterbach, derzeitiger Gesundheitsminister, immer wieder die Krankenhausbettenauslastung als Maßstab für die angeblich notwendige Impfung heranzieht. Ein Blick in die Krankenhausrealität zeigt aber deutlich, dass die Krankenhausbetten zu keinem Zeitpunkt ausgelastet waren. Die ehemalige Altenpflegerin Claudia T. beschrieb den derzeitigen gesellschaftlichen Zustand öffentlich in der „Friedlich-zusammen“ -österlichen Demonstration- in Berlin: „.. die Medien wissen schon lange, sie wissen das seit Jahren, sie wissen ganz genau, dass der Pflegenotstand nicht von den Ungeimpften, sondern von der Regierung verursacht ist.“
Die sog. Ungeimpften zum Sündenbock zu machen, erinnert an die dunkelste Zeit in Deutschland und ist mit der Menschenrechtskonvention in keiner Weise zu vereinbaren.
Für Ungeimpften -Diskriminierung gibt es keinerlei Rechtfertigung. Dieser unethische, unmoralische und vorsätzliche Rechtsbruch muss unbedingt kritisch aufgearbeitet werden. Daher fragen wir Sie:

Wären Sie bereit, auch Ihre Entscheidung kritisch zu hinterfragen und sich Ihrer Verantwortung, auch wenn es schmerzlich ist, zu stellen? Bei dieser inneren Prüfung Ihrer Entscheidung beachten Sie bitte die Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung -KSHFV), ausgefertigt am 17.12.2015. § 12(1) der Verordnung regelt: Förderfähige Kosten – (1) Gefördert werden können

1. Bei Vorhaben nach §11 Abs.1 Nummer 1 die Kosten für eine Verminderung der Zahl der krankenhausplanerisch festgesetzten Betten des Krankenhauses mit
a) 4.500 Euro bei einer Verminderung um 11 bis 30 Betten,
b) 6.000 Euro bei einer Verminderung um 31 bis 60 Betten,
d) 12.000 Euro je Bett bei einer Verminderung um mehr als 90 Betten.

Angesichts weiterer Impfkampagnen steht zu befürchten, dass Ungeimpfte oder nur 1x oder 2x- Geimpfte als Kontrollgruppe „verschwinden“ sollen, damit ein ungeheurer Gesundheits- und Korruptionsskandal vertuscht werden kann. Zu fragen ist: Warum wurde gegen die Ungeimpften eine vom Gesundheitsminister Lauterbach angeführte Spaltungs- und Ausgrenzungs-Kampagne vorgenommen? Wie stehen Sie zu der C- Impfkampagne und den im Geleit exponentiell ansteigenden Pfizergewinnen (Pfizer/Biontec/ agiert global) auf Kosten der Gesundheit von Millionen Menschen?

Zu konstatieren ist, dass neben Ungarn nunmehr auch Polen weitere Lieferungen und Bezahlung von „Covidimpfstoffen“ ablehnt. Die polnische Regierung erklärte, dass die EU diese Lieferverträge mit dem Impfhersteller Pfizer abschloss, ohne die polnische Regierung einzubinden.  Da liegt nicht nur für uns der Verdacht einer NUR gewinnorientiert agierenden Impfstrategie, die rein gar nichts mit Gesundheit zu tun hat, nahe.  
Warum pocht Herr Gesundheitsminister auf die weitere „Verimpfung“ dieser gefährlichen Substanzen?
Wir möchten nicht verhehlen, dass es viele Menschen gibt, die von einem Genozid sprechen. Für uns ist es unvorstellbar, dass Bundestagsabgeordnete darin verwickelt sein könnten. Der Verdacht dennoch liegt leider nahe, verkündete doch Herr Bill Gates dystopisch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen seine Überzeugung sieben Milliarden Menschen impfen zu wollen! Dies unterstrich letztlich auch die ehemalige Bundeskanzlerin, indem Sie öffentlich verlauten ließ, die Pandemie sei erst vorbei, wenn sieben Milliarden Menschen geimpft worden seien. 

Würden Sie uns behilflich sein, diesbezüglich Licht in das Dunkel zu bringen?
Schlussendlich ist es nicht nur aus unserer Sicht dringend geboten, Geldflüsse und Lobbyarbeit der Pharmaindustrie in Europa und besonders in der BRD eingehend und unabhängig zu überprüfen.

Wenn Sie persönlich nicht in Finanz- und/oder Pharmaindustrie-Abhängigkeiten verstrickt sind, fragen wir an, ob Sie eine transparente Rechts-Überprüfung – auch von den Herren Prof. Lauterbach und des Ex-Gesundheitsministers Spahn veranlassen?

Wir verbleiben in Erwartung Ihrer Antwort, wenn Ihnen möglich bis zum 20. Mai, spätestens aber bis zum 31.Mai 2022

mit freundlichen Grüßen

Rat für ethische Aufklärung Brandenburg, 30.04.2022
https://ethikrat-brandenburg.de

Kathrin Ruttloff,                       Hildegard Vera Kaethner,        Roald Hitzer,             Ralf Lorenz

E-Mail vom 30.04.2022 an 292 Empfänger im Bundestag