Gründung des Rats für ethische Aufklärung (RfeA)

Innerhalb des Demokratischen Forums gründete sich am 12.10.2021 der Rat für ethische Aufklärung (RfeA).

Die vier Gründungsmitglieder – Hildegard Vera Kaethner, Kathrin Ruttloff, Roald Hitzer, Ralf Lorenz- eint die Sorge um unser gesellschaftliches Zusammenleben.

Im Zentrum der Ethik steht das moralische Handeln in seiner Begründetheit und Reflexion innerhalb einer menschlichen Gesellschaft.

Einschätzung zur Arbeit des Deutschen Ethikrates


Die unrühmliche Rolle des Deutschen Ethikrates unter Vorsitz der Alena Buyx während der Coronazeit

Der Deutsche Ethikrat berät Politik und Gesellschaft in naturwissenschaftlich-medizinischen, ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen und legt Empfehlungen vor.

Er fungiert gemäß § 1 EthikRatG als unabhängiger Sachverständigenrat. Die Mitglieder des Deutschen Ethikrats üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus, § 3 EthikRatG.

2016 wurde Alena Buyx, Professorin für Medizinethik, ehrenamtlich in den Deutschen Ethikrat berufen und war in ihrer zweiten Amtszeit von 2020 bis 2024 unter der Coronakrise dessen Vorsitzende.

Die Frage, ob Frau Buyx ihr Amt unabhängig ausgeführt hat, kann nur mit einem klaren NEIN beantwortet werden.

Die Gründe dieser radikalen Einschätzung sind nach unserer Auffassung vielfältig.

Zunächst ist da die gesetzeswidrige Nähe des Ethikrats zur Regierung, welche sich u.a. in einem erst kürzlich veröffentlichen Schreiben der Vorsitzenden Buyx an den damaligen CDU -Gesundheitsminister Jens Spahn richtet. Bereits im Juni 2020 schrieb Alena Buyx eine E-Mail an Herrn Spahn. Darin suchte der Ethikrat aktiv die Nähe zur Regierung, wollte deren „Wünsche und Ideen“ für die Arbeit des eigentlich unabhängigen Gremiums erfahren und „freue“ sich auf einen intensiven persönlichen Austausch. Dieses Dokument kam erst durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Öffentlichkeit.

Nachfolgend sprach sich der Ethikrat für drakonische Kontaktverbote während der Coronazeit aus und legitimierte damit die verehrenden Lockdownmaßnahmen, womit ein noch nie dagewesener massiver Eingriff des Staates in die Grundrechte aller Bürger einherging. Die Folgen dieser Politik sind schwerwiegend und deren negative Auswirkungen werden uns noch lange begleiten.

Das deutlichste Beispiel für eine unkritische Regierungsnähe ist die Haltung des Gremiums zur im April 2022 in einer entsprechenden Bundestagsabstimmung letztlich gescheiterten allgemeinen Impfpflicht gegen Corona. Zunächst hatte der Ethikrat eine allgemeine Impfpflicht abgelehnt. Doch als sich die Bundesregierung im Dezember 2021 unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach für eine Impfpflicht aussprach, änderte auch der Ethikrat seine Position und sprach sich ebenfalls für eine allgemeine Impfpflicht aus. Frau Buyx betonte sogar, dass aus ihrer Sicht eine Zitat: „… moralische Pflicht, sich impfen zu lassen.“ bestehe.

Die mit der Befürwortung einhergehende bewusste Nutzung medialer Reichweite zur Durchsetzung einer nachgewiesenermaßen allgemeingefährlichen mRNA-Impfung und weiteren evidenzbefreiten grundrechtswidrigen Zwangsmaßnahmen, widerspricht grundlegenden ethischen Prinzipien.

Die Ethikrat-Chefin hat sich für eine grundgesetzwidrige Zwangspolitik einspannen und – so der deutliche Anschein – von der Pharmaindustrie benutzen lassen. Dass sie nun offenbar die grundlegende Richtung der Aufarbeitung dieser Zeit mitbestimmen will, ist daher nachvollziehbar. Verantwortung für schwerwiegende Menschenrechtsverstöße will sie nicht übernehmen.

Im Rahmen eines Auftritts beim Presse Club München e.V. am 22.11.2023 warnte Frau Buyx die anwesenden Journalisten, Politiker und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkt vor einer Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen, da diese ebenso unisono mitgemacht hätten und verwies auf die aus ihrer Sicht falsch laufende Aufarbeitung der Coronazeit in Großbritannien, wo der amtierende Premierminister Boris Johnson wegen der verfehlten Coronapolitik öffentlich „gegeißelt“ worden sei.

Festzuhalten ist, dass der Ethikrat in der Coronakrise durch zutiefst unethische Empfehlungen seine Glaubwürdigkeit verloren hat. Frau Buyx als dessen Vorsitzende hat versagt, indem sie sich zu einer willfährigen Marionette der Politik und Pharmaindustrie hat machen lassen. Sie und die grundlegenden Aspekte der Ethik schließen sich nach unserer Überzeugung aus.

Im Sinne der Gerechtigkeit ist es positiv, dass sie mit ihren Vermeidungsstrategien dem steigenden Aufarbeitungsdruck auf Dauer nicht standhalten können wird. Realität und Wahrheit sind unaufhaltsam und werden sie unweigerlich einholen.

Ungnade für Richter Christian Dettmar


-Anmerkungen zum BGH-Urteil gegen den Weimarer Familienrichter-

Im Fall des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar hat der Bundesgerichtshof im November 2024 das Urteil des Landgerichts Erfurt wegen Rechtsbeugung gegen ihn bestätigt. Der zweite Strafsenat in Karlsruhe verwarf die Revision des Richters, der im April 2021 per Eilverfahren die Maskenpflicht für Kinder an Schulen im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben hatte. Herr Dettmar sah in der staatlich verordneten Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS) für Schüler eine Gefährdung des Kindeswohls. Die weiteren Einzelheiten der Urteilsbegründung des BGH werden als bekannt vorausgesetzt.

Ob das BGH-Urteil nun aus rein rechtlicher Sicht fehlerfrei oder falsch ist, können Juristen argumentativ besser bewerten. Festzuhalten bleibt für mich, dass hier etwas aus dem Lot geraten ist. Richter Dettmar, davon können wir ausgehen, hat über viele Jahre sein Richteramt untadelig ausgeübt. Und plötzlich sollte er mit der ihm vorgeworfenen Rechtsbeugung scheinbar eine kriminelle Energie gezeigt haben, die die Verurteilung von zwei Jahren Haft auf Bewährung rechtfertigte? Es gibt einen Unterschied zwischen rechtens und richtig.

Mit den ab Frühjahr 2020 geltenden Regelungen zu Corona hat der Staat, das weisen unter anderem die RKI-Protokolle aus, die Ursache für eine Problematik gesetzt, die es so vorher nicht gegeben hatte. Es waren unrichtige Annahmen, auf denen das neu geschaffene Corona-Recht beruhte. Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen verlangten unbedingte, vorbehaltlose Umsetzung der Coronamaßnahmen. Und dieser Forderung sind offenbar auch das Landgericht Erfurt und der BGH im Fall Dettmar gefolgt.

Das ist schon alles skurril geworden. Diejenigen, die die ganzen Coronamaßnahmen vorangetrieben hatten, haben nach wie vor ihre festen Plätze in Talkshows. Sie sind weiter honorige, gern gesehene Gesprächspartner und frei von staatlichen Sanktionen. Die unübersehbaren menschlichen Folgen der sogenannten Impfungen werden nicht thematisiert. Gleiches gilt für die immensen Kosten für den Staatshaushalt durch die Pandemiemaßnahmen.

Die Menschen hingegen, die von Anfang an die Dinge, ich formuliere es einmal etwas wertneutral, die Corona-Bestimmungen aus einer anderen Perspektive und mit einem anderen Wissen betrachteten, kommen in den Leitmedien fast gar nicht vor, finden bis heute kaum Gehör. Zudem wurden und werden sie immer noch mit einfachen Schlagworten diffamiert.

Es gab viele Menschen, die in der Coronazeit merkten, dass hier etwas nicht stimmte. Ärzte, die Maskenatteste ausgestellt und Impfeinträge vorgenommen hatten, ohne real zu impfen, wurden, sofern in ihrem Tun erkannt, angeklagt und schließlich härter bestraft als so mancher Gewalttäter.

Selbst wenn man nicht über medizinisches Fachwissen verfügte, so reichte doch ein auch nur geringes Maß an Empathie und Menschlichkeit, um unter anderem zu erkennen, dass die Pflicht zum Tragen von MNS für Kinder in Schulen nicht zu deren Wohl sein konnte.

Aus Artikel 3 (1) der UN-Kinderrechtskonvention (Wohl des Kindes): Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Richter Dettmar hatte mit seinem Urteil als Familienrichter das Recht der Kinder über das der verordneten Coronaregeln einschließlich Maskenpflicht gestellt. Alles wurde von ihm ausführlich und substantiiert begründet. Nun ist er unehrenhaft mit allen persönlichen und finanziellen Konsequenzen aus dem Staatsdienst entlassen worden.

Von dem preußischen Generalmajor Johann Friedrich Adolf von der Marwitz (1723 – 1781) ist folgender Satz überliefert: Wählte Ungnade, wo Gehorsam nicht Ehre brachte.

Sicherlich hat Herr Dettmar die Ungnade nicht selbst gewählt. Im übertragenden Sinne bleibt zumindest für ihn festzuhalten, dass Gehorsam in dem genannten Teilaspekt der Corona-Bestimmungen für ihn nicht mit Ehre verbunden gewesen war. Wird ihm irgendwann einmal ein Denkmal gesetzt? Selbst wenn, dann hilft es ihm aktuell gewiss nicht weiter. Es steht für mich fest, dass er sich in seinem Handeln von übergeordneten ethischen Maßstäben hat leiten lassen. Dafür gebührt ihm Anerkennung und Hochachtung. Ob die Richter am Landgericht Erfurt und beim BGH Ethik als Gradmesser für ihre jeweiligen Urteile im Fall von Christian Dettmar berücksichtigt haben, darf bezweifelt werden. Eine Rehabilitation scheint für ihn offenbar ausgeschlossen zu sein.

Thomas W. Völzke

Frieden ist nicht alles, aber ohne Frieden ist alles nichts.

– Ausbau des Fliegerhorst Holzdorf zu einem der größten Luftwaffenstützpunkte

Schreiben des Rat für ethische Aufklärung an die BSW-Fraktion in Brandenburg

Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Crumbach, sehr geehrte Abgeordnete des Brandenburger BSW,

nach Rücksprache mit Vertretern der Bürgerinitiative „Brandenburger Freiheit“, „Eurasien Gesellschaft e.V.“, des Ostdeutschen Kuratorium von Verbänden e.V.“, der Friedensbewegung und weiteren Bürgern aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik teilen wir Ihnen mit,
dass wir die Umwandlung des Luftwaffenstützpunktes Holzdorf (Elbe-Elster) in einen NATO Stützpunkt ablehnen, weil es zutiefst unethisch und unmoralisch ist. Der Rat für ethische Aufklärung im Land Brandenburg erhebt scharfen Protest gegen diese Entscheidung der Landesregierung Brandenburg.

Wir schließen uns den Worten von Oskar Lafontaine an:

„ … das Leben eines jeden Menschen soll uns anrühren und so sollen wir auch unsere Politik formulieren und ( …….) was viel zu wenig in Erinnerung gerufen wird (ist), wenn man Schuld empfindet angesichts der Ermordung von 6 Millionen Juden, dann muss man auch Schuld empfinden angesichts der Ermordung von 27 Millionen Sowjetbürgern. So wie angesichts unserer Geschichte es nicht vertretbar wäre, wieder Waffen zu liefern, mit denen Juden ermordet werden können, genauso verwerflich ist es, Waffen zu liefern, mit denen wieder Russen ermordet werden können.“

Weit über 70 Prozent der Bevölkerung Ostdeutschlands sind gegen Waffenlieferungen, die den Kriegszustand zwischen Ukraine und Russland weiterhin zementieren. Diese Ausweitung zum NATO-Stützpunkt auf dem Gebiet der ehemaligen DDR führt zu einer weiteren Eskalation der Kriegshandlungen. Die Einbindung Ostdeutschlands in NATO-Strukturen verstößt gegen das Friedensgebot, das als Voraussetzung für die Wiedervereinigung im Jahr 1990 im „2 plus 4 Vertrag“ verankert ist.

Alle Brandenburger sind von einer weiteren Abkehr friedensfördernder Maßnahmen physisch, finanziell und sozial betroffen und bedroht.

Wir fordern Sie auf, den Friedenswillen der Brandenburger in Ihren politischen Entscheidungen wahrzunehmen und entsprechend umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Ruttloff Hildegard Vera Kaethner Roald Hitzer Ralf Lorenz Thomas Willi Völzke

Rat für ethische Aufklärung im Land Brandenburg

Pressemitteilung zur geplanten Verleihung des Bundesverdientskreuzes an Prof. Buyx – ÄBVHE 24.9.2024

Pressemeldung ÄBVHE 24.9. 2024

Bundesverdienstkreuz für Prof. Buyx? – Fürs Wegsehen und unethische, die Bevölkerung gefährdende Forderungen?


Frau Prof. Dr. Buyx, die von April 2020 bis April 2024 Vorsitzende des Deutschen Ethikrates war, soll am 01.10.24 durch das Bundesverdienstkreuz geehrt werden, obwohl sie sich während der Pandemie völlig unethisch für eine Menschen ausgrenzende 2G Regelung sowie für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen hat, die medizinisch absurd ist, da es nie Fremdschutz gab. Dies muss ihr bekannt gewesen sein, da Fremdschutz nie Gegenstand der Zulassung war und auch dem RKI dessen Fehlen bekannt war und dies zudem durch die Presse gegangen war. Diese Impfpflicht hat Millionen Menschen in für sie schädliche genetisch manipulierende Spritzen genötigt und viele Tausend Menschen das Leben gekostet. Dies ist eine nicht nachvollziehbare Ehrung durch eine Regierung, die den Bezug zur Realität offenbar verloren hat und die eigene Schuld zu verleugnen sucht, indem sie ihre willfährigen Helfer*innen als Held*innen feiert.

Impfgenötigte, Impfgeschädigte oder Angehörige der durch die Impfung verstorbener Personen, müssen dies als blanke Verhöhnung erleben.

Dr. Buyx hat als Medizinethikerin und Vorsitzende des Deutschen Ethikrates besonders große Schuld auf sich geladen und die medizinische Ethik nicht nur verraten, sondern mit Füßen getreten und damit – wie auch das RKI, das PEI und die STIKO-  die Aufgaben in Garantenstellung nicht erfüllt, für die sie eigentlich beauftragt war. Trägt etwa ihre Nähe zu ihren früheren Arbeitgebern WHO und Bundesärzte-kammer zu diesem auffälligen „Versagen“ bei?

♦️Sie hat millionenfache Verstöße gegen zentrale medizinethische Standards, wie den Nürnberger Kodex und das Genfer Gelöbnis zugelassen und sich sogar durch Ihre Äußerungen aktiv an Nötigungen zu Genexperimenten und Menschenversuchen beteiligt.

♦️Sie hat geschwiegen zur unethischen, unnötigen und unmenschlichen Isolation von Älteren, Kranken und Kindern.

♦️Sie hat geschwiegen, als die STIKO völlig unnachvollziehbare Impfempfehlungen für Jugendliche, Kinder und Schwangere aussprach und sogar dann noch, als zunehmend Kinder bereits im Herbst 2021 nach den Impfungen verstarben und der Geburtenrückgang 9 Monate nach Impfungen im 1. Quartal 2022 einsetzte.

♦️Sie wusste oder hätte sich aus ethischen Gründen um das Wissen kümmern müssen, dass bei den Pfizer Studien in der ersten Versuchsreihe geimpfte Schwan-gere zu 80% ihre Kinder verloren haben und dass die „Studien“ zu Schwangeren nur 7 Tage Nachbeobachtungszeit hatten und die Bevölkerung auf die Gefahr durch diese STIKO Empfehlung hinweisen müssen.

♦️Sie hat geschwiegen zum unethischen Regierungskurs, die gesamte Bevölkerung, besonders aber Minderjährige zu Impfungen zur sog. „Solidaritäts-Impfung“ zu manipulieren

– durch Gruppendruck

– und durch mit gezielter Desinformation erzeugten falschen Schuldgefühlen

– und ohne korrekte Aufklärung über den fehlenden Fremdschutz und die vielen Todessfälle schon nach der 1. Impfung bei der Zulassungsstudie

– und obwohl bereits seit Juni 2021 eine nur durch die „Impfungen“ erklärbare Übersterblichkeit in Gang war

– und obwohl in mehreren Pflegeheimen Sterbeserien nach der 1. und 2. Impfung aufgetreten waren.

Prof. Buyx ist Medizinerin. Sie hätte – besonders durch ihre zentrale Position im Ethikrat – wissen können und müssen,

🔷dass die medizin. Standards bei den Zulassungsstudien von den Herstellern nicht eingehalten wurden und Unbedenklichkeitsstudien in Bezug auf Krebserzeugung oder Fruchtschädigung nicht vorhanden waren

♦️dass es nie einen Übertragungsschutz = Fremdschutz gab, was zudem durch israelische-, englische- und CDC- Studien bereits im Sommer 2021 bewiesen war

🔷dass eine Ausbreitung der Infektion, d.h. das Eindämmen der Pandemie mit einem sich schnell verändernden Virus nicht mit einem „Impfstoff“ zu verhindern ist, der keinen Fremdschutz liefert und der nur 3-6 Monate wirkt und auch nur für diejenige Variante, auf die er designt wurde.

.. mehr zu den Versäumnissen und unethischen (Ver-)Irrungen von Frau Buyx lesen in der Pressemeldung im Anhang

Anschreiben an die Mitglieder des Bundestags vom 05.05.2024

Am 05.05.2024 haben wir unser Schreiben an alle Mitglieder des Bundestags gesendet, und darum gebeten uns ihren Standpunkt zur Aufarbeitung der Corona-Massnahmen mitzuteilen.

Konsequenzen ziehen aus den Coronamaßnahmen

Sehr geehrter Uwe Witt,

Vom 16.03.2020 bis zum 07.04.2023 wurden in der Bundesrepublik Deutschland schwerwiegende Grund- und Menschenrechtseingriffe durchgesetzt, obwohl von Anfang an erkennbar war, dass diese unverhältnismäßig waren. Der Beweis sind die veröffentlichten RKI-Protokolle vom 14.01.2020 bis 30.04.2021.

Grundrechte, insbesondere die Freiheitsrechte in Art. 1 bis Art. 14 GG, sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat.  Durch die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im o.g. Zeitraum wurden seitens der Regierung die Grundrechte derart eingeschränkt, dass sie in ihrem Wesensgehalt keinen Bestand mehr hatten, was gem. Art. 19 Abs. 2 GG verboten ist.

Aus den Grundrechtseinschränkungen ist unermessliches Leid entstanden, Menschen wurden gezwungen sich selbst zu isolieren, Abstand zu halten, Kranke mussten aufgrund der Besuchsverbote einsam versterben, Kinder durften nicht in die Schule, Kindergärten wurden geschlossen, Existenzen und soziale Bindungen wurden zerstört. Derartige Eingriffe in das gesellschaftliche und persönliche Leben sowie in die Gesundheit des einzelnen Individuums sind nicht von unserem Grundgesetz gedeckt.

Zudem weisen die RKI-Protokolle nach, dass die Maßnahmenkritiker recht hatten.

Aus den RKI-Protokollen geht u.a. hervor, dass

  • Covid-19 nicht mit Influenza verglichen werden sollte, denn bei einer normaler Influenza-Welle versterben mehr Menschen;
  • es gab keine Überlastung des Gesundheitswesens;
  • es bestand keine Evidenz für FFP-2 Maskenpflicht;
  • die zwangsverordneten Corona-Tests nicht aussagefähig waren;
  • Kinder keine „Pandemietreiber“ waren;
  • 3G und 2G Regeln völlig haltlos, ausgrenzend und ohne jegliche Evidenzgrundlage waren;
  • Zahlen und “ Fakten“, die die Coronamaßnahmen begründeten, manipuliert wurden;
  • dass die Impfung eine Ansteckung nicht verhindern kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat versagt, da es die Prüfung der Grundrechtseinschränkungen verwehrt hat.

Wie stehen Sie als Bundestagsabgeordneter, als Interessensvertreter des Volkes, zu den drei Jahre andauernden exekutierten Grundrechtseinschränkungen?

Wie stellen Sie sich unter diesen Umständen eine Aufarbeitung vor?

Eine Aufarbeitung, die neben Einsicht und der Bitte um Entschuldigung absichert, dass durch eine breite gesellschaftliche Debatte garantiert werden kann, dass sich ein solches Unrecht nicht wiederholt, es juristische Konsequenzen für Verantwortliche gibt und Entschädigungen für Opfer gezahlt werden?

Mit freundlichen Grüßen, 05.05.2024

Rat für ethische Aufklärung -Brandenburg

Kathrin Ruttloff,              Hildegard Vera Kaethner,        Roald Hitzer,             Ralf Lorenz

Anschreiben an die Ethikrat-Vorsitzende Alena Buyx zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen

Am 19.12.2023 haben wir unser Schreiben an die Ethikrat-Vorsitzende Prof. Alena Buyx über unseren Gesprächsbedarf zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen gesendet.

Frau

Prof. Dr. Alena Buyx

Deutscher Ethikrat

Jägerstraße 22/23

10117 Berlin

per E-Mail: kontakt@ethikrat.org


Gesprächsbedarf zur Aufarbeitung der Coronamaßnahmen


Sehr geehrte Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Frau Prof. Buyx,


wir kontaktierten Sie bereits Ende des Jahres 2021 mit unseren Fragen und damit verbundenen Sorgen um den Rechtsstaat im Zusammenhang mit der „Coronapolitik“. Eine Antwort erhielten wir damals nur von Ihrem Ethikratsmitglied Herrn Professor Henn.


Jetzt, nach Ende der Pandemie, geht es darum, aus Fehlern zu lernen sowie die staatlich angeordneten Maßnahmen in Form von Grundrechtseinschränkungen und deren Folgen zu evaluieren.


Die negativen Auswirkungen der Grundrechtseinschränkungen sowie der Impfkampagne sind beträchtlich, die die Notwendigkeit der Aufarbeitung unumgänglich machen.
Dies begrüßen auch Sie, sehr geehrte Frau Professor Buyx, zumindest, wenn man Ihrer Forderung nach einer qualitativ hochwertigen politischen Aufarbeitung im Rahmen der Presse Club München e.V. Veranstaltung am 22.11.2023 Glauben schenkt.
Gleichzeitig kritisieren Sie im Rahmen dieser Veranstaltung die bisherige Art und Weise der Aufarbeitung in Deutschland, insbesondere die Suche nach „Schuldigen“ und der weit verbreitete Verdacht auf die sog. „Gleichschaltung“ von Presse und Politik scheint Sie sehr zu beunruhigen und müsste aus Ihrer Sicht wohl gar gänzlich vermieden werden.
Sie äußern zudem Bedenken zur Arbeitsweise des Brandenburgischen Coronaausschusses und hinsichtlich der Ergebnisse eines bereits abgeschlossenen britischen Aufarbeitungsverfahrens.


Auch wir setzen uns für eine umfassende und zielführende Aufarbeitung der Coronamaßnahmen ein. Als repräsentatives Beispiel für die tragischen Impfnebenwirkungen verweisen wir auf die Berliner Zeitung vom 15.12.2023 unter der Überschrift „Die Gemeinschaft, die ich schützen wollte, lässt mich im Stich“. Aus diesem Grund möchten wir von Ihnen wissen, wie Sie sich eine gelungene Aufarbeitungsarbeit vorstellen. Vielleicht lassen Sie bei Ihrer Antwort auch Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus Ihrer Mitarbeit in einer entsprechenden österreichischen Kommission sowie beim Corona-Expertenrat der Bundesregierung mit einfließen.


Bei Ihrer Antwort möchten Sie bitte auch eingehen auf die am 18.10.2023, veröffentlichten Ergebnisse der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), dass die neuartigen Impfstoffe zu keinem Zeitpunkt einen Fremdschutz und daher zu keinem Zeitpunkt eine Verhinderung der Virusübertragung von Mensch zu Mensch geboten haben. „Alle Sicherheitsinformationen sollten sogfältig geprüft werden, bevor eine Impfung empfohlen oder verabreicht wird“, befindet die EMA demnach in dem Schreiben rückblickend. Zugleich hält die EMA fest: „Da ein großer Teil der Bevölkerung die Impfungen erhalten hat, rechnen wir mit vielen Berichten von Nebenwirkungen…“.


Überaus aufschlussreich sind auch die Fachvorträge diverser internationaler Fachleute zu den Corona-Impfstoffen u.a. im Rahmen des am 11. und 12.11.2023 stattgefundenen „2. Corona-Symposium“ im Deutschen Bundestag, welche anschaulich die Kontroversität der Impfungen darlegen.
Das Zentrum für Aufarbeitung, Aufklärung, juristische Verfolgung (ZAAVV) hat am 10.12.2023 insgesamt 592 Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gem. §7 Abs.1 Nr.1,8,10 VSTGBB eingereicht.
Diesbezüglich erläutern Sie uns bitte – da auch Sie die Impfungen stark beworben haben – wie Sie diese Anzeigen innerhalb Ihres Aufarbeitungskataloges bewerten und entsprechend berücksichtigen.

Wir bitten um Beantwortung bis spätestens zum 31.01.2024 und bedanken uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Ruttloff Hildegard Vera Kaethner Roald Hitzer Ralf Lorenz
Rat für ethische Aufklärung im Land Brandenburg

E-Mail vom 19.12.2023 an Prof. Alena Buyx

„Rechtsstaat und Demokratie in der Krise“

In den letzten Jahren sind Brüche im Rechtsfundament salonfähig

Der Rat für ethische Aufklärung nahm an dem 2. Öffentlichen Symposium des Netzwerkes der Kritischen Richter und Staatsanwälte (KRiStA) teil. Es fand am 21. Oktober 23 in Halle statt; der große Saal des Volkshauses war mit über 400 Teilnehmern voll besetzt.

Die Atmosphäre unter den Teilnehmern und Referenten war geprägt in dem Bemühen, eine ehrliche und konstruktive Analyse der Rechtsprechung, vor allem der letzten 3 Jahre, vorzunehmen.

KRiSTA gründete sich im März 2021 und setzt sich für den Erhalt der verfassungsmäßigen Grundordnung der Bundesrepublik ein. Durch öffentliche Veranstaltungen, Diskussionen will KRiSTA dazu beitragen, dass Demokratie und Grundrechte und somit die Rechtsstaatlichkeit unumkehrbar gestärkt wird.

In dem Symposium kamen hochkarätige Referenten zu Wort, nachzulesen auf der Homepage von KRiSTA. Dort findet sich zuerst die Feststellung der 1. Referentin, Frau Prof. Katrin Gierhake, LL.M. , dass in den Jahren der „Corona-Krise“ es einen „verdeckten Ausnahmezustand“ gegeben hätte, der zu einer „Rechtsentkernung“ geführt habe. Sie kam in ihrem Vortrag zu dem Schluss, dass Recht nicht beliebig sein dürfe, sondern richtig sein müsse. Als Maßstab hierfür führte sie den Begriff der Freiheit an: Diese sei Grund und Ziel des Rechts.

Der nachfolgende Referent war Herr Rechtsanwalt Philipp Kruse, LL.M., aus Zürich. Er konstatierte in seinem Vortrag unter dem Titel „Die WHO-Reformprojekte zur Pandemiebekämpfung: Dauerhafte Auswirkungen auf die verfassungsrechtliche Grundordnung der Mitgliedstaaten“, dass der stattgefundene staatliche Machtmissbrauch der letzten Jahre nicht aufgearbeitet werde. Seine Feststellung: „Wir haben es mit einem Großereignis von Grundrechtsverletzungen zu tun.“ Die geplanten Reformen der Weltgesundheitsorganisation, die zu unmittelbar geltenden WHO-Rechtsnormen führen können, würden den „Chaosbonus“ aus Pandemiezeiten fortführen und zu einem Notrecht auf Dauer führen. „Der Willkür sind hier Tür und Tor geöffnet.“ Dass ein „Ausnahmezustand“ überhaupt drei Jahre und drei Monate angedauert habe, sei nicht hinnehmbar. Zukünftig drohe er überdies in weiteren Bereichen, nämlich für „One Health“ – was sehr weitreichend sei.

Frau Prof. Dr. Ulrike Guérot hielt einen Vortrag über „Simulative Demokratie – über die Aushöhlung rechtsstaatlicher Verfahren“. Es handele sich um eine strukturelle kapitalistische Entkernung von Demokratie; nur deren Oberfläche bleibe, so Guérot. Sie untersetzte ihre These der simulativen Demokratie mit Beispielen aus millionenschweren „Mitwirkungs-Bürgerabfragen“ der Kommissionen der Europäischen Union, die aber nachweislich nur zu placebo-demokratischen Mitwirkungs- und Teilhabenachweisen für eine Kommissionstätigkeit ohne echte Auswertung der europäischen Bürgeranliegen führte.

Im 4. Beitrag nahm der Philosoph Dr. Michael Andrick in seinem Vortrag: „Der Totalitarismus baut sich seinen Staat“ den Begriff des Nachdenkens auf. Er formulierte: Alles Nachdenken sei Vergleichen. In Deutschland bestehe das Problem, dass der Totalitarismus-Begriff verbrannt sei, sogar noch glühe und drohe, alle zu versengen, die ihn aufgriffen. Als notwendige Voraussetzung totalitärer Systeme nannte Andrick die Ideologie. Moralisierung und Demagogie würden zu einem geschädigten Gesellschaftsklima führen, kritisierte er. Scharf griff er das Phänomen des „Fakten-Checking“ an.

Wir Ratsmitglieder hoffen, dass die Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik reformiert wird. Dazu gehört die aktuelle Forderung des deutsche Richterbundes, sich von dem Weisungsrecht der Justizminister zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu verabschiden. Wir sehen in dem Netzwerk KRiSTA ein qualifiziertes Fachbündnis, welches nicht nur bei den Justizministern der Länder und darüber hinaus wahrgenommen werden sollte.

Rat für ethische Aufklärung Brandenburg

Hildegard Vera Kaethner

Anschreiben an die Mitglieder des Brandenburger Landtages vom 18.03.2023

Am 18.03.2023 haben wir unser Schreiben an alle Mitglieder des Landtages von Brandenburg gesendet, und darum gebeten uns ihre Auffassung zu den angesprochenen Sachverhalten mitzuteilen.

An alle Mitglieder des Brandenburger Landtages

Die Brandenburgische Verfassung – Unsere Rechte

Sehr geehrter Daniel Freiherr von Lützow,

als Rat für ethische Aufklärung im Land Brandenburg setzen wir uns nach wie vor für eine gerechte Politik auf der Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein und beleuchten diesbezüglich die Frage, wie stark durch die Politiker in das Leben und die Rechte der Bürger eingegriffen werden darf.

Zu den aktuellen Themen gehören die unbedingte und kompromisslose Aufklärung und Aufarbeitung der Pandemie, die Verhältnismäßigkeit der Corona – Maßnahmen und deren ordnungspolitische Umsetzung mittels Verordnungen durch die Brandenburger Gesundheitsministerin Frau Nonnemacher (Partei – Die Grünen) persönlich.
Zu prüfen in diesem Zusammenhang ist ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, durch intensive mediale Bewerbung mit neuartigen Impfstoffen, obwohl diese Impfstoffe nur eine „Bedingte Zulassung“ hatten.


Die Folgen der massenhaften Verwendung dieser mRNA – „Impfstoffe“ sind bekanntlich verheerend, auch nachzulesen im Beitrag der Berliner Zeitung vom 14. März 2023: „Lauterbach kündigt Hilfe für Impfgeschädigte an, auch Herstellerfirmen sollen sich an den Kosten beteiligen“, als auch im Beitrag vom 17.März 2023 „Biertrinken auf der Bank verboten- vor drei Jahren begann in Berlin der Lockdown. Mit Regeln, die kaum zu verstehen waren. Eine Zusammenfassung.“

Als unsere Landtagsabgeordnete erwarten wir von Ihnen, Ihre rechtliche und moralische Pflicht wahrnehmen und Frau Nonnemacher ihrer Position als Gesundheitsministerin zu entheben, dies unter Bezugnahme des Art. 8 Recht auf Leben der Brandenburger Verfassung:

Art.8 (1) „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Unversehrtheit und Achtung seiner Würde im Sterben. In die Rechte auf Leben und Unversehrtheit darf nur auf Grundlage eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Art.8 (3) „Kein Mensch darf grausamer, unmenschlicher, erniedrigender Behandlung oder Strafe und ohne freiwillige und ausdrückliche Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“

Doch auch die Waffenlieferungen und Kriegsbeteiligung in der Ukraine, die Sprengung der Nord-Stream-2 Pipelines, welche als terroristischer Akt auf unsere kritische Infrastruktur zu werten ist und die Frage wer Auftraggeber, Ausführer und Mitwisser war, beschäftigen uns und unsere Mitmenschen in Brandenburg.

Dazu kommen die Inflation und der Abbau von Arbeitsplätzen durch Deindustrialisierung und/oder Verlust von Wettbewerbsfähigkeit.

All diese Themen spiegeln Sorgen und Nöte der Brandenburgischen Bevölkerung wider.

Wir fordern Sie daher auf, Ihrer Aufgabe als gewählte „Volksvertreter“ gerecht zu werden, zu hinterfragen und selbst zu recherchieren. In diesem Zusammenhang sollte weniger Aufmerksamkeit auf parteipolitischer Ausrichtung liegen, sondern vielmehr auf Ihrer moralisch-ethischen

Verpflichtung als Landtagsabgeordnete, die Interessen der Einwohner Brandenburgs mit bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen.

Wir bitten Sie uns Ihre Auffassung zu den hier angesprochenen Sachverhalten mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

https://ethikrat-brandenburg.de      18.03.2023

Kathrin Ruttloff,              Hildegard Vera Kaethner,        Roald Hitzer,             Ralf Lorenz                                                                                                

Kienitz – 31.Januar 1945

Am 31. Januar 1945 befreite die Rote Armee durch die 2. Gardepanzerarmee als Brückenkopf Brandenburg vom Faschismus. Das Panzerdenkmal erinnert an den ersten befreiten Ort, Kienitz.

Zum Gedenken an diesen Tag gibt es in Kienitz ein Denkmal eines russischen Panzers vom Typ T34.

An diesem Ehrenmal hat der Rat für ethische Aufklärung in Stillem Gedenken am 31.01.2023 ein Blumengebinde mit der Aufschrift „Dank der Roten Armee für die Befreiung – 31.01.1945 // Rat für ethische Aufklärung – Brandenburg“ niedergelegt.

Blumengebinde
Kienitz – Denkmal eines russischen Panzers vom Typ T34