Gründung des Rats für ethische Aufklärung (RfeA)

Innerhalb des Demokratischen Forums gründete sich am 12.10.2021 der Rat für ethische Aufklärung (RfeA).

Die vier Gründungsmitglieder – Hildegard Vera Kaethner, Kathrin Ruttloff, Roald Hitzer, Ralf Lorenz- eint die Sorge um unser gesellschaftliches Zusammenleben.

Im Zentrum der Ethik steht das moralische Handeln in seiner Begründetheit und Reflexion innerhalb einer menschlichen Gesellschaft.

Anschreiben an die Ethikrat-Vorsitzende Alena Buyx zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen

Am 19.12.2023 haben wir unser Schreiben an die Ethikrat-Vorsitzende Prof. Alena Buyx über unseren Gesprächsbedarf zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen gesendet.

Frau

Prof. Dr. Alena Buyx

Deutscher Ethikrat

Jägerstraße 22/23

10117 Berlin

per E-Mail: kontakt@ethikrat.org


Gesprächsbedarf zur Aufarbeitung der Coronamaßnahmen


Sehr geehrte Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Frau Prof. Buyx,


wir kontaktierten Sie bereits Ende des Jahres 2021 mit unseren Fragen und damit verbundenen Sorgen um den Rechtsstaat im Zusammenhang mit der „Coronapolitik“. Eine Antwort erhielten wir damals nur von Ihrem Ethikratsmitglied Herrn Professor Henn.


Jetzt, nach Ende der Pandemie, geht es darum, aus Fehlern zu lernen sowie die staatlich angeordneten Maßnahmen in Form von Grundrechtseinschränkungen und deren Folgen zu evaluieren.


Die negativen Auswirkungen der Grundrechtseinschränkungen sowie der Impfkampagne sind beträchtlich, die die Notwendigkeit der Aufarbeitung unumgänglich machen.
Dies begrüßen auch Sie, sehr geehrte Frau Professor Buyx, zumindest, wenn man Ihrer Forderung nach einer qualitativ hochwertigen politischen Aufarbeitung im Rahmen der Presse Club München e.V. Veranstaltung am 22.11.2023 Glauben schenkt.
Gleichzeitig kritisieren Sie im Rahmen dieser Veranstaltung die bisherige Art und Weise der Aufarbeitung in Deutschland, insbesondere die Suche nach „Schuldigen“ und der weit verbreitete Verdacht auf die sog. „Gleichschaltung“ von Presse und Politik scheint Sie sehr zu beunruhigen und müsste aus Ihrer Sicht wohl gar gänzlich vermieden werden.
Sie äußern zudem Bedenken zur Arbeitsweise des Brandenburgischen Coronaausschusses und hinsichtlich der Ergebnisse eines bereits abgeschlossenen britischen Aufarbeitungsverfahrens.


Auch wir setzen uns für eine umfassende und zielführende Aufarbeitung der Coronamaßnahmen ein. Als repräsentatives Beispiel für die tragischen Impfnebenwirkungen verweisen wir auf die Berliner Zeitung vom 15.12.2023 unter der Überschrift „Die Gemeinschaft, die ich schützen wollte, lässt mich im Stich“. Aus diesem Grund möchten wir von Ihnen wissen, wie Sie sich eine gelungene Aufarbeitungsarbeit vorstellen. Vielleicht lassen Sie bei Ihrer Antwort auch Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus Ihrer Mitarbeit in einer entsprechenden österreichischen Kommission sowie beim Corona-Expertenrat der Bundesregierung mit einfließen.


Bei Ihrer Antwort möchten Sie bitte auch eingehen auf die am 18.10.2023, veröffentlichten Ergebnisse der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), dass die neuartigen Impfstoffe zu keinem Zeitpunkt einen Fremdschutz und daher zu keinem Zeitpunkt eine Verhinderung der Virusübertragung von Mensch zu Mensch geboten haben. „Alle Sicherheitsinformationen sollten sogfältig geprüft werden, bevor eine Impfung empfohlen oder verabreicht wird“, befindet die EMA demnach in dem Schreiben rückblickend. Zugleich hält die EMA fest: „Da ein großer Teil der Bevölkerung die Impfungen erhalten hat, rechnen wir mit vielen Berichten von Nebenwirkungen…“.


Überaus aufschlussreich sind auch die Fachvorträge diverser internationaler Fachleute zu den Corona-Impfstoffen u.a. im Rahmen des am 11. und 12.11.2023 stattgefundenen „2. Corona-Symposium“ im Deutschen Bundestag, welche anschaulich die Kontroversität der Impfungen darlegen.
Das Zentrum für Aufarbeitung, Aufklärung, juristische Verfolgung (ZAAVV) hat am 10.12.2023 insgesamt 592 Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gem. §7 Abs.1 Nr.1,8,10 VSTGBB eingereicht.
Diesbezüglich erläutern Sie uns bitte – da auch Sie die Impfungen stark beworben haben – wie Sie diese Anzeigen innerhalb Ihres Aufarbeitungskataloges bewerten und entsprechend berücksichtigen.

Wir bitten um Beantwortung bis spätestens zum 31.01.2024 und bedanken uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Ruttloff Hildegard Vera Kaethner Roald Hitzer Ralf Lorenz
Rat für ethische Aufklärung im Land Brandenburg

E-Mail vom 19.12.2023 an Prof. Alena Buyx

„Rechtsstaat und Demokratie in der Krise“

In den letzten Jahren sind Brüche im Rechtsfundament salonfähig

Der Rat für ethische Aufklärung nahm an dem 2. Öffentlichen Symposium des Netzwerkes der Kritischen Richter und Staatsanwälte (KRiStA) teil. Es fand am 21. Oktober 23 in Halle statt; der große Saal des Volkshauses war mit über 400 Teilnehmern voll besetzt.

Die Atmosphäre unter den Teilnehmern und Referenten war geprägt in dem Bemühen, eine ehrliche und konstruktive Analyse der Rechtsprechung, vor allem der letzten 3 Jahre, vorzunehmen.

KRiSTA gründete sich im März 2021 und setzt sich für den Erhalt der verfassungsmäßigen Grundordnung der Bundesrepublik ein. Durch öffentliche Veranstaltungen, Diskussionen will KRiSTA dazu beitragen, dass Demokratie und Grundrechte und somit die Rechtsstaatlichkeit unumkehrbar gestärkt wird.

In dem Symposium kamen hochkarätige Referenten zu Wort, nachzulesen auf der Homepage von KRiSTA. Dort findet sich zuerst die Feststellung der 1. Referentin, Frau Prof. Katrin Gierhake, LL.M. , dass in den Jahren der „Corona-Krise“ es einen „verdeckten Ausnahmezustand“ gegeben hätte, der zu einer „Rechtsentkernung“ geführt habe. Sie kam in ihrem Vortrag zu dem Schluss, dass Recht nicht beliebig sein dürfe, sondern richtig sein müsse. Als Maßstab hierfür führte sie den Begriff der Freiheit an: Diese sei Grund und Ziel des Rechts.

Der nachfolgende Referent war Herr Rechtsanwalt Philipp Kruse, LL.M., aus Zürich. Er konstatierte in seinem Vortrag unter dem Titel „Die WHO-Reformprojekte zur Pandemiebekämpfung: Dauerhafte Auswirkungen auf die verfassungsrechtliche Grundordnung der Mitgliedstaaten“, dass der stattgefundene staatliche Machtmissbrauch der letzten Jahre nicht aufgearbeitet werde. Seine Feststellung: „Wir haben es mit einem Großereignis von Grundrechtsverletzungen zu tun.“ Die geplanten Reformen der Weltgesundheitsorganisation, die zu unmittelbar geltenden WHO-Rechtsnormen führen können, würden den „Chaosbonus“ aus Pandemiezeiten fortführen und zu einem Notrecht auf Dauer führen. „Der Willkür sind hier Tür und Tor geöffnet.“ Dass ein „Ausnahmezustand“ überhaupt drei Jahre und drei Monate angedauert habe, sei nicht hinnehmbar. Zukünftig drohe er überdies in weiteren Bereichen, nämlich für „One Health“ – was sehr weitreichend sei.

Frau Prof. Dr. Ulrike Guérot hielt einen Vortrag über „Simulative Demokratie – über die Aushöhlung rechtsstaatlicher Verfahren“. Es handele sich um eine strukturelle kapitalistische Entkernung von Demokratie; nur deren Oberfläche bleibe, so Guérot. Sie untersetzte ihre These der simulativen Demokratie mit Beispielen aus millionenschweren „Mitwirkungs-Bürgerabfragen“ der Kommissionen der Europäischen Union, die aber nachweislich nur zu placebo-demokratischen Mitwirkungs- und Teilhabenachweisen für eine Kommissionstätigkeit ohne echte Auswertung der europäischen Bürgeranliegen führte.

Im 4. Beitrag nahm der Philosoph Dr. Michael Andrick in seinem Vortrag: „Der Totalitarismus baut sich seinen Staat“ den Begriff des Nachdenkens auf. Er formulierte: Alles Nachdenken sei Vergleichen. In Deutschland bestehe das Problem, dass der Totalitarismus-Begriff verbrannt sei, sogar noch glühe und drohe, alle zu versengen, die ihn aufgriffen. Als notwendige Voraussetzung totalitärer Systeme nannte Andrick die Ideologie. Moralisierung und Demagogie würden zu einem geschädigten Gesellschaftsklima führen, kritisierte er. Scharf griff er das Phänomen des „Fakten-Checking“ an.

Wir Ratsmitglieder hoffen, dass die Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik reformiert wird. Dazu gehört die aktuelle Forderung des deutsche Richterbundes, sich von dem Weisungsrecht der Justizminister zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu verabschiden. Wir sehen in dem Netzwerk KRiSTA ein qualifiziertes Fachbündnis, welches nicht nur bei den Justizministern der Länder und darüber hinaus wahrgenommen werden sollte.

Rat für ethische Aufklärung Brandenburg

Hildegard Vera Kaethner

Anschreiben an die Mitglieder des Brandenburger Landtages vom 18.03.2023

Am 18.03.2023 haben wir unser Schreiben an alle Mitglieder des Landtages von Brandenburg gesendet, und darum gebeten uns ihre Auffassung zu den angesprochenen Sachverhalten mitzuteilen.

An alle Mitglieder des Brandenburger Landtages

Die Brandenburgische Verfassung – Unsere Rechte

Sehr geehrter Daniel Freiherr von Lützow,

als Rat für ethische Aufklärung im Land Brandenburg setzen wir uns nach wie vor für eine gerechte Politik auf der Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein und beleuchten diesbezüglich die Frage, wie stark durch die Politiker in das Leben und die Rechte der Bürger eingegriffen werden darf.

Zu den aktuellen Themen gehören die unbedingte und kompromisslose Aufklärung und Aufarbeitung der Pandemie, die Verhältnismäßigkeit der Corona – Maßnahmen und deren ordnungspolitische Umsetzung mittels Verordnungen durch die Brandenburger Gesundheitsministerin Frau Nonnemacher (Partei – Die Grünen) persönlich.
Zu prüfen in diesem Zusammenhang ist ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, durch intensive mediale Bewerbung mit neuartigen Impfstoffen, obwohl diese Impfstoffe nur eine „Bedingte Zulassung“ hatten.


Die Folgen der massenhaften Verwendung dieser mRNA – „Impfstoffe“ sind bekanntlich verheerend, auch nachzulesen im Beitrag der Berliner Zeitung vom 14. März 2023: „Lauterbach kündigt Hilfe für Impfgeschädigte an, auch Herstellerfirmen sollen sich an den Kosten beteiligen“, als auch im Beitrag vom 17.März 2023 „Biertrinken auf der Bank verboten- vor drei Jahren begann in Berlin der Lockdown. Mit Regeln, die kaum zu verstehen waren. Eine Zusammenfassung.“

Als unsere Landtagsabgeordnete erwarten wir von Ihnen, Ihre rechtliche und moralische Pflicht wahrnehmen und Frau Nonnemacher ihrer Position als Gesundheitsministerin zu entheben, dies unter Bezugnahme des Art. 8 Recht auf Leben der Brandenburger Verfassung:

Art.8 (1) „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Unversehrtheit und Achtung seiner Würde im Sterben. In die Rechte auf Leben und Unversehrtheit darf nur auf Grundlage eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Art.8 (3) „Kein Mensch darf grausamer, unmenschlicher, erniedrigender Behandlung oder Strafe und ohne freiwillige und ausdrückliche Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“

Doch auch die Waffenlieferungen und Kriegsbeteiligung in der Ukraine, die Sprengung der Nord-Stream-2 Pipelines, welche als terroristischer Akt auf unsere kritische Infrastruktur zu werten ist und die Frage wer Auftraggeber, Ausführer und Mitwisser war, beschäftigen uns und unsere Mitmenschen in Brandenburg.

Dazu kommen die Inflation und der Abbau von Arbeitsplätzen durch Deindustrialisierung und/oder Verlust von Wettbewerbsfähigkeit.

All diese Themen spiegeln Sorgen und Nöte der Brandenburgischen Bevölkerung wider.

Wir fordern Sie daher auf, Ihrer Aufgabe als gewählte „Volksvertreter“ gerecht zu werden, zu hinterfragen und selbst zu recherchieren. In diesem Zusammenhang sollte weniger Aufmerksamkeit auf parteipolitischer Ausrichtung liegen, sondern vielmehr auf Ihrer moralisch-ethischen

Verpflichtung als Landtagsabgeordnete, die Interessen der Einwohner Brandenburgs mit bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen.

Wir bitten Sie uns Ihre Auffassung zu den hier angesprochenen Sachverhalten mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

https://ethikrat-brandenburg.de      18.03.2023

Kathrin Ruttloff,              Hildegard Vera Kaethner,        Roald Hitzer,             Ralf Lorenz                                                                                                

Kienitz – 31.Januar 1945

Am 31. Januar 1945 befreite die Rote Armee durch die 2. Gardepanzerarmee als Brückenkopf Brandenburg vom Faschismus. Das Panzerdenkmal erinnert an den ersten befreiten Ort, Kienitz.

Zum Gedenken an diesen Tag gibt es in Kienitz ein Denkmal eines russischen Panzers vom Typ T34.

An diesem Ehrenmal hat der Rat für ethische Aufklärung in Stillem Gedenken am 31.01.2023 ein Blumengebinde mit der Aufschrift „Dank der Roten Armee für die Befreiung – 31.01.1945 // Rat für ethische Aufklärung – Brandenburg“ niedergelegt.

Blumengebinde
Kienitz – Denkmal eines russischen Panzers vom Typ T34

Antwort auf unser Anschreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestags vom 13.12.2022 – aus der FDP

Hier der Link zu unserem Anschreiben:

Anschreiben vom 13.12.2022

Hier nun die E-Mail aus der Fraktion der FDP. Ist da wirklich eine Antwort auf unsere Frage/Forderung erkennbar?:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen von Herrn Dr. Buschmann und auch Herrn Lindner darf ich mich für Ihre Anfrage bedanken.

Die Anregungen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft nehmen wir stets ernst und als Bereicherung des politischen Diskurses wahr.
Dies gilt insbesondere auch für den für den Deutschen Ethikrat als unabhängigen Sachverständigenrat auf Bundesebene, der gemäß dem Gesetze zur Einrichtung des Deutschen
Ethikrates die Aufgabe hat, die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben, zu verfolgen.

Für die von den Ländern eingesetzten Sachverständigenausschüsse gelten die von ihnen jeweils festgelegten Verfahrensweisen zur Ernennung der Sachverständigen und ihrer Arbeitsweise. Insofern darf ich Sie auf die zuständigen Stellen des Landes Brandenburg verweisen. Im Übrigen kann mit Blick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung eine weitergehende Stellungnahme zu den von Ihnen angeführten Rechtsfragen, etwa der Impfpflicht in der Bundeswehr (BVerwG, Beschluss vom 07.07.2022 –
BVerwG 1 WB 2.22), nicht erfolgen. Auf die Evaluation der Corona-Schutzmaßnahmen durch den Sachverständigenausschuss nach § 5 Abs. 9 IfSG weise ich hin (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf).

Freundliche Grüße
i.A. Marc Bauer

Marc Bauer
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Büro Dr. Marco Buschmann MdB
Platz der Republik 1 | 11011 Berlin

E-Mail von Marco Buschmann vom 04.01.2023 16:18

BR Fernsehen – Helmut Schleich: Die Politik muss Abbitte für Corona leisten

BR Fersehen vom 15.12.2022 – 21:00 Uhr

Wissen Sie, was der deutsche Ethik-Rat ist? Das ist ein Gremium, das während der Corona- Zeit ungefähr so viel mit Ethik zu tun hatte wie Frau Strack-Zimmermann mit Frieden. Warum nicht nur eine ernstgemeinte Entschuldigung von eben diesem dringend nötig wäre, weiß Helmut Schleich.

Website www.br.de – 15.12.2022

Zitat aus der Sendung:

Wissen Sie was der Deutsche Ethikrat ist? Das ist ein Gremium, das während der Corona-Zeit soviel mit Ethik zu tun gehabt hat, wie Frau Strack-Zimmermann mit Frieden. 2020 hat man dort die sogenannte Ein-Kind-Regel gestützt, also dass sich Kinder nur noch mit einem anderen KInd treffen dürfen. Schließlich hat niemand 5 Busenfreunde, ich zitiere Frau Buyx vom Ethikrat. Lockerungen an Schulen im Herbst 2021 hielt man im Ethikrat für grundsätzlich falsch und die Impfpflicht noch für grundsätzlich gut, als schon ziemlich klar war, dass die Impfung vor Übertragung des Virus nicht schützt. Ein Ethikratmitglied trat im November 2021 in der Rheinischen Post für eine 2G-Regelung bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der EU ein, also einem defacto Reiseverbot für nicht geimpfte Menschen.

Warum erzähle ich das jetzt?

Weil der Vorweihnachtsfriede jetzt offenbar auch den Ethikrat erfasst hat. Frau Buyx möchte sich zwar nicht entschuldigen aber jungen Menschen doch danken für ihre solidarische Haltung während der Seuche. So als wären Kinder aus Solidarität der Schule dem Kindergarten oder dem Spielplatz fern geblieben.

Es ist ja sowie die Frage, muss jetzt eine Entschuldigung der Politiker kommen. Bayern will Bußgelder zurückzahlen, die im ersten Lockdown zu Unrecht verhängt worden sind.

….

Quelle: https://www.br.de/mediathek/video/schleichfernsehen-helmut-schleich-die-politik-muss-abbitte-fuer-corona-leisten-av:63b2da5261159c0008074432

Der Rat für ethische Aufklärung wünscht allen ein friedliches Weihnachtsfest

Der Rat für ethische Aufklärung /Brandenburg wünscht allen ein friedvolles Weihnachtsfest im Jahr 2022.


Zugleich richten wir unseren Appell an die deutsche Regierung, an den Bundeskanzler Scholz und an alle deutschen Bundestags- und Landtagsabgeordnete, dass Waffenlieferungen in Kriegsgebiete, auch in das ukrainische Gebiet, mit den ethischen Normen unserer Gesellschaft unvereinbar sind.  Mit den Waffenlieferungen in die Ukraine werden die Kriegshandlungen verlängert. Es sind aber unbedingt Friedensverhandlungen erforderlich, denn es gilt: Im Krieg den Frieden vorzubereiten.

Der Rat für ethische Aufklärung teilt weitgehend die Einschätzung von Prof. Dr. Michael Brie, veröffentlicht in der Berliner Zeitung am 06.12.2022:

Es ist nötig, die Ukraine zu unterstützen – aber unzulässig, sie den geopolitischen Zielen der USA und der NATO zu opfern.

Berliner Zeitung 6.12.2022 / online 5.12.2022

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/michael-brie-wir-waehnten-uns-im-frieden-und-lebten-umgeben-von-kriegen-li.290617

Bereits im April 22 wurde von Alice Schwarzer ein offener Brief an Bundeskanzler Scholz adressiert. Dieser Brief ist auf der Petitionsplattform change.org veröffentlicht und beginnt wie folgt:

Wir begrüßen, dass Sie bisher so genau die Risiken bedacht hatten: das Risiko der Ausbreitung des Krieges innerhalb der Ukraine; das Risiko einer Ausweitung auf ganz Europa; ja, das Risiko eines 3. Weltkrieges. Wir hoffen darum, dass Sie sich auf Ihre ursprüngliche Position besinnen und nicht, weder direkt noch indirekt, weitere schwere Waffen an die Ukraine liefern.

Auch aus der brandenburgischen Zivil- und Kommunalgemeinschaft werden Forderungen nach einem Stopp der Russlandsanktionen – und Kriegswaffenlieferungen immer lauter. Nachzulesen in den offenen Briefen des Bürgermeisters Lucas Halle und den Stadtverordneten von Zehdenick als auch von Stadtverordneten von Königs Wusterhausen. Der offene Brief an Bundeskanzler Scholz endet mit den Sätzen:

Wir rufen Sie daher dazu auf, alles zu unterlassen, was diesen Krieg verlängert und alles dafür zu tun, dass die Waffen schweigen. Sowohl im Waffenkrieg als auch im Wirtschaftskrieg! Schließen möchten wir mit den Worten Willy Brandts, die nichts an ihrer Gültigkeit verloren haben.
„Der Frieden ist nicht alles, aber alles ist ohne Frieden nichts.

Käthe Kollwitz, Mütter, II. Fassung, 1919, Lithographie



Stadt Zehdenick – Bürgermeister Lucas Halle / Waldemar Schulz – Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
https://www.stadtfunk-kw.de/offener-brief-der-stadtverordnetenversammlung-der-stadt-koenigs-wusterhausen-an-die-bundesregierung/
https://www.stadtfunk-kw.de/offener-brief-der-stadtverordnetenversammlung-der-stadt-koenigs-wusterhausen-an-die-bundesregierung/

Anschreiben an den Deutschen Ethikrat

Am 18.12.2022 haben wir unser Schreiben vom – 13.12.2022 an alle Bundestagsabgeordneten – an den Deutschen Ethikrat weitergeleitet, mit der Aufforderung sich uns anzuschliessen.

Aufhebung und Rückabwicklung staatlicher Repressalien während der Coronakrise

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Ethikrates,

anliegend übersenden wir Ihnen unser Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten, verbunden mit der Aufforderung, unsere Vorschläge unmittelbar oder in ähnlicher Art und Weise öffentlich zu unterstützen oder unmittelbar Ihre entsprechenden persönlichen Konsequenzen zu ziehen.

Mit freundlichen Güssen

die Mitglieder des Rates Für ethische Aufklärung

Kathrin Ruttloff, Hildegard Vera Kaethner, Rolad Hitzer, Ralf Lorenz

Anlage

E-Mail vom 18.12.2022 an den Deutschen Ethikrat

Hier die Anlage:

Schreiben des Rates für ethische Aufklärung an alle Bundestagsabgeordneten – 13.12.2022

Anschreiben an die Mitglieder des Bundestages vom 13.12.2022

Am 13.12.2022 haben wir als Rat für ethische Aufklärung an alle Mitglieder des Bundestages folgende E-Mail versendet (Beispiel-E-Mail):

Aufarbeitung der Coronapolitik

Aufhebung und Rückabwicklung staatlicher Repressalien während der Coronakrise

Sehr geehrte Frau Harzer,    

bisher haben nur wenige Verantwortliche der deutschen Corona-Politik Fehler eingeräumt.

Der Ruf nach Aufarbeitung der offensichtlichen Verfehlungen wird täglich lauter, viele Schäden lassen sich nicht mehr kleinreden oder gar vertuschen.

Einer der die Verantwortungs-Frage stellt, ist der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki, Berliner Zeitung vom 11.12.2022, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-li.295521, er fordert die Rolle der Medien und des RKI kritisch zu beleuchten und die politische Krise parlamentarisch aufzuarbeiten.

Als Rat für ethische Aufklärung im Land Brandenburg fordern wir Sie hiermit ausdrücklich auf, die Zeichen der Zeit zu erkennen und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Gesetzesinitiativen und durch parteipolitische und ressourcenpolitische Einflussnahmen im Sinne der Aufhebung und Rückabwicklung politischer Fehlentscheidungen zu agieren.

In einem ersten Schritt wäre eine bundesweite Regelung zur automatischen (antragslosen) Rückzahlung rechtswidrig verhängter Bußgelder im Zuge der Corona-Maßnahmen angemessen und sinnvoll.

Allein die Brandenburger Landkreise verhängten nach Angaben der Landesregierung von März 2020 bis Oktober 2022 Bußgelder in Höhe von fast 2,5 Millionen Euro, basierend auf häufig geänderten, rechtlich äußerst fragwürdigen, aber stets bußgeldbewährten Verordnungen.

Aus der Presse ist aktuell zu entnehmen, dass das Bundesland Bayern derzeit die Rückzahlung rechtswidrig verhängter Bußgelder (auf Antrag) vorbereitet. Vorausgegangen war die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22. November 2022, Az.: BVerwG 3 CN 2.21, wonach die strengen Ausgangsbeschränkungen der Verordnung des Freistaats Bayern unverhältnismäßig und unwirksam waren.

Das Urteil dürfte erst der Anfang der begonnenen Aufarbeitung der letzten knappen drei Jahre Coronamaßnahmenpolitik sein, weitere Urteile gegen die Rechtmäßigkeit verhängter grund- und freiheitsrechtlicher Beschränkungen sind allein aufgrund der fehlenden wissenschaftlichen Evidenz der verhängten Maßnahmen zu erwarten.

Auch die im Zusammenhang mit der Maßnahmendurchsetzung zu beobachtende politische Einflussnahme auf Staatsanwaltschaften, die sich durch drastische Verfolgungen und Ahndungen der Coronaregelverordnungen auszeichnete, schwindet zusehends und wird aller Voraussicht nach zu juristisch-objektiven Urteilsfindungen führen.

Parallel dazu sollte die Abschaffung der immer noch bestehenden Impfpflicht innerhalb der Bundeswehr und die Rückzahlung verhängter Bußgelder in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht gem. § 20a IfSG erfolgen.

Die Sinnlosigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die selbst der Gesundheitsminister Karl Lauterbach endlich zugeben musste, führte zu deren Aufhebung ab dem 01.01.2023 für Personal im Gesundheitswesen. Nicht jedoch für Soldaten der Bundeswehr, für diese gilt immer noch die Pflicht, sich mit Wirkstoffen, die weder eine Übertragung, noch eine Ansteckung verhindern und zudem unter Umständen höchst gefährliche Nebenwirkungen hervorrufen, spritzen zu lassen!

Die ordnungspolitischen Auswirkungen dieser berufsbezogenen Impfpflichten in Form von Betretungs- und Berufsverboten, gepaart mit Bußgeldern stellen tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen mit totalitärem Charakter dar.

Hier sind Sie als Abgeordnete gefragt, sich den längst offenliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht länger zu verschließen indem Sie direkt tätig werden und bundeseinheitliche Regelungen für Aufhebung und Rücknahme staatlicher Repressalien auf den Weg zu bringen.

Fakt ist, dass – mit wenigen Ausnahmen – der Rest Europas keine Maßnahmen mehr hat. Wenn Verordnungen und Gesetze ohne rationale Begründung und Verhältnismäßigkeit durchgesetzt werden, besteht die Gefahr, dass dies auch in Zukunft geschieht. Denn fehlt eine rationale und verhältnismäßige Begründung, können jegliche autoritäre Maßnahmen, wie z.B. Impfstatus entscheidet über Grundrechte, gerechtfertigt werden. In diesem Fall sprechen wir dann nicht nur von Unverhältnismäßigkeit und ethisch fragwürdigen Regeln, sondern über verfassungswidrige Eingriffe.

Das dürfen wir, das dürfen Sie als unsere Abgeordnete nicht zulassen! Sie sind in der Verantwortung, die gemachten Fehler und entstandenen Kollateralschäden gründlich aufzuarbeiten und damit verlorenes Vertrauen wiederaufzubauen. Die beiden hier angeführten Vorschläge sind keinesfalls bindend oder abschließend.

Ihrer geschätzten Antwort sehen wir noch im Jahr 2022 entgegen und bedanken uns im Voraus.    

Mit freundlichen Grüßen

https://ethikrat-brandenburg.de      13.12.2022

Kathrin Ruttloff, Hildegard Vera Kaethner, Roald Hitzer, Ralf Lorenz 

E-Mail vom 13.12.2022 an 734 Empfänger im Bundestag