Anschreiben an die Mitglieder des Bundestages vom 13.12.2022

Am 13.12.2022 haben wir als Rat für ethische Aufklärung an alle Mitglieder des Bundestages folgende E-Mail versendet (Beispiel-E-Mail):

Aufarbeitung der Coronapolitik

Aufhebung und Rückabwicklung staatlicher Repressalien während der Coronakrise

Sehr geehrte Frau Harzer,    

bisher haben nur wenige Verantwortliche der deutschen Corona-Politik Fehler eingeräumt.

Der Ruf nach Aufarbeitung der offensichtlichen Verfehlungen wird täglich lauter, viele Schäden lassen sich nicht mehr kleinreden oder gar vertuschen.

Einer der die Verantwortungs-Frage stellt, ist der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki, Berliner Zeitung vom 11.12.2022, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-li.295521, er fordert die Rolle der Medien und des RKI kritisch zu beleuchten und die politische Krise parlamentarisch aufzuarbeiten.

Als Rat für ethische Aufklärung im Land Brandenburg fordern wir Sie hiermit ausdrücklich auf, die Zeichen der Zeit zu erkennen und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Gesetzesinitiativen und durch parteipolitische und ressourcenpolitische Einflussnahmen im Sinne der Aufhebung und Rückabwicklung politischer Fehlentscheidungen zu agieren.

In einem ersten Schritt wäre eine bundesweite Regelung zur automatischen (antragslosen) Rückzahlung rechtswidrig verhängter Bußgelder im Zuge der Corona-Maßnahmen angemessen und sinnvoll.

Allein die Brandenburger Landkreise verhängten nach Angaben der Landesregierung von März 2020 bis Oktober 2022 Bußgelder in Höhe von fast 2,5 Millionen Euro, basierend auf häufig geänderten, rechtlich äußerst fragwürdigen, aber stets bußgeldbewährten Verordnungen.

Aus der Presse ist aktuell zu entnehmen, dass das Bundesland Bayern derzeit die Rückzahlung rechtswidrig verhängter Bußgelder (auf Antrag) vorbereitet. Vorausgegangen war die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22. November 2022, Az.: BVerwG 3 CN 2.21, wonach die strengen Ausgangsbeschränkungen der Verordnung des Freistaats Bayern unverhältnismäßig und unwirksam waren.

Das Urteil dürfte erst der Anfang der begonnenen Aufarbeitung der letzten knappen drei Jahre Coronamaßnahmenpolitik sein, weitere Urteile gegen die Rechtmäßigkeit verhängter grund- und freiheitsrechtlicher Beschränkungen sind allein aufgrund der fehlenden wissenschaftlichen Evidenz der verhängten Maßnahmen zu erwarten.

Auch die im Zusammenhang mit der Maßnahmendurchsetzung zu beobachtende politische Einflussnahme auf Staatsanwaltschaften, die sich durch drastische Verfolgungen und Ahndungen der Coronaregelverordnungen auszeichnete, schwindet zusehends und wird aller Voraussicht nach zu juristisch-objektiven Urteilsfindungen führen.

Parallel dazu sollte die Abschaffung der immer noch bestehenden Impfpflicht innerhalb der Bundeswehr und die Rückzahlung verhängter Bußgelder in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht gem. § 20a IfSG erfolgen.

Die Sinnlosigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die selbst der Gesundheitsminister Karl Lauterbach endlich zugeben musste, führte zu deren Aufhebung ab dem 01.01.2023 für Personal im Gesundheitswesen. Nicht jedoch für Soldaten der Bundeswehr, für diese gilt immer noch die Pflicht, sich mit Wirkstoffen, die weder eine Übertragung, noch eine Ansteckung verhindern und zudem unter Umständen höchst gefährliche Nebenwirkungen hervorrufen, spritzen zu lassen!

Die ordnungspolitischen Auswirkungen dieser berufsbezogenen Impfpflichten in Form von Betretungs- und Berufsverboten, gepaart mit Bußgeldern stellen tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen mit totalitärem Charakter dar.

Hier sind Sie als Abgeordnete gefragt, sich den längst offenliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht länger zu verschließen indem Sie direkt tätig werden und bundeseinheitliche Regelungen für Aufhebung und Rücknahme staatlicher Repressalien auf den Weg zu bringen.

Fakt ist, dass – mit wenigen Ausnahmen – der Rest Europas keine Maßnahmen mehr hat. Wenn Verordnungen und Gesetze ohne rationale Begründung und Verhältnismäßigkeit durchgesetzt werden, besteht die Gefahr, dass dies auch in Zukunft geschieht. Denn fehlt eine rationale und verhältnismäßige Begründung, können jegliche autoritäre Maßnahmen, wie z.B. Impfstatus entscheidet über Grundrechte, gerechtfertigt werden. In diesem Fall sprechen wir dann nicht nur von Unverhältnismäßigkeit und ethisch fragwürdigen Regeln, sondern über verfassungswidrige Eingriffe.

Das dürfen wir, das dürfen Sie als unsere Abgeordnete nicht zulassen! Sie sind in der Verantwortung, die gemachten Fehler und entstandenen Kollateralschäden gründlich aufzuarbeiten und damit verlorenes Vertrauen wiederaufzubauen. Die beiden hier angeführten Vorschläge sind keinesfalls bindend oder abschließend.

Ihrer geschätzten Antwort sehen wir noch im Jahr 2022 entgegen und bedanken uns im Voraus.    

Mit freundlichen Grüßen

https://ethikrat-brandenburg.de      13.12.2022

Kathrin Ruttloff, Hildegard Vera Kaethner, Roald Hitzer, Ralf Lorenz 

E-Mail vom 13.12.2022 an 734 Empfänger im Bundestag

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert