Was ist nur los mit den Menschen in diesem Land?

Nachdem die Ungeimpften den Hetztiraden der geimpften Masse vorerst nur knapp entkommen sind, hat diese bereits ein neues Opfer: Es ist der böse Russe!
Nach deren medial vorgegebener Meinung ist der Russe allein verantwortlich für alle derzeitigen wirtschaftlich orchestrierten Katastrophen der Globalisten, wie historisch hohe Gas- und Treibstoffpreise, Inflation etc. pp. und bedroht selbstverständlich allein durch bloße Anwesenheit (und sei es nur die russische Abstammung) unsere Demokratie!


Wenn – wie vor wenigen Tagen geschehen – dutzende Abgeordnete des UN-Menschenrechtsrates in Genf bei einer Rede des russischen Außenministers Lawrow den Saal verlassen, dann ist das beschämend und einer Demokratie unwürdig. Dabei ist dieses Verhalten nicht nur ein albern lächerlicher Verstoß gegen eigene Ordnungsgrundsätze des Rates, es ist auch zutiefst heuchlerisch in diesen Zeiten überhaupt noch von einer Demokratie zu sprechen. Denn diese setzt Achtung und Respekt abweichender Meinungen voraus und lässt diese auch explizit zu.


Nur kurz zitiert aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN:
„Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.“


Wenn zudem die Stadt München den russischen Dirigent Valery Gergiev kündigt, der Altkanzler Schröder aus der Partei ausgeschlossen werden soll, russischstämmige Studierende exmatrikuliert, russische Läden mit Farbbeuteln beschmiert beworfen werden und russische Patienten nicht mehr ärztlich behandelt werden sollen und so weiter und so fort, läuft was gewaltig falsch in diesem Land!


Merken denn all die moralbesoffenen medienhörigen Mitglieder der Gesellschaft nicht, wie sie sich wieder einmal instrumentalisieren und ausnutzen lassen für eine menschenverachtende kriegstreiberische Agenda einiger weniger Profiteure? Es ist erschreckend, wie blind bzw. regimehörig sich die breite Masse manipulieren lässt. Trotz der schmerzlichen Schreckenserfahrungen in den 30-iger und 40-iger Jahren deutscher Geschichte sind die meisten Menschen absolut unsensibel hinsichtlich der sich gerade zeigenden eindeutigen Vorzeichen.


Es ist daher dringend geboten, diesen Ungerechtigkeiten entschieden entgegenzutreten und sich öffentlich gegen Ausgrenzung, für Menschlichkeit und Respekt zu bekennen.

Gastbeitrag: Schusswaffengebrauch gegen Montagsspaziergänger?

Hier veröffentlichen wir einen Gastbeitrag von Arvid Kappelt, Polizeihauptkommissar:

Schusswaffengebrauch gegen Montagsspaziergänger?
-Anmerkungen zur Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern-

Am 26. Januar 2022 erließ die Stadt Ostfildern eine Allgemeinverfügung hinsichtlich der Untersagung von sogenannten Montags- bzw. Abendspaziergängen. Diese Form des Verwaltungsakts sorgte für eine besondere Aufmerksamkeit, weil in den ergänzenden Hinweisen auf alle Mittel des unmittelbaren Zwangs hingewiesen wurde.

Allgemeinverfügung: 

  1. Die Teilnahme an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf der Gemarkung der Stadt Ostfildern, die mit generellen Aufrufen zu „Abendspaziergängen“, „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehen, nicht angezeigt sind und gegen die Regelungen der Corona-Verordnung gerichtet sind, wird an allen Wochentagen untersagt.
  2. Für den Fall der Nichtbeachtung des Verbots nach Ziffer 1 wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht.

(…)

Ostfildern, 26. Januar 2022

Christof Bolay
Oberbürgermeister

In der folgenden Begründung fand sich nach umfangreicher Schilderung der aktuellen Situation verbunden mit einer sich aus den Montagsspaziergängen ergebenen Gefahrenanalyse diese Passage:

„Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig. Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind. (…) Die Androhung des unmittelbaren Zwangs ist angemessen, da die negativen Auswirkungen für den Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis zu Schutzgut körperliche Unversehrtheit der Passanten und anderen Versammlungsteilnehmer steht.“

Besonders in alternativen Medien wurde der Hinweis auf die Möglichkeit des Waffengebrauchs bzw. dessen Androhung kommentiert und diskutiert. Allgemein ging man davon aus, dass damit der Gebrauch der Schusswaffen durch die am Einsatz beteiligten Polizeibeamten gemeint war. Zu den dienstlich gelieferten Waffen gehören allerdings auch die Hiebwaffen, also die von der Polizei genutzten Schlagstöcke.

Die Allgemeinverfügung (im folgenden AV benannt) für die Stadt Ostfildern einschließlich der Androhung von Zwangsmitteln entspricht dem Standard von AV, die aus vielen Gründen erlassen werden können. Ob in anderen Fällen hinsichtlich des Verbots von Abendspaziergängen auch schon einmal alle Mittel des unmittelbaren Zwangs, also die körperliche Gewalt, die Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und die Waffen in den ergänzenden Hinweisen benannt wurden, lässt sich nicht ausschließen. Gleichwohl bekommt mit der ausdrücklichen Nennung der Waffen in den ergänzenden Angaben diese Information für den Leser und damit auch für die potentiellen Teilnehmer der Abendspaziergänge  „eine besondere Note“.

Die körperliche Gewalt (der im Gesetzestext und oft auch in Sprachform verwendete Zusatz „einfache“ ist überflüssig; es gibt ja auch keine schwierige körperliche Gewalt) umfasst alle Formen, mit denen ein Polizeibeamter mit seinen körperlichen Möglichkeiten auf Personen oder Sachen einwirken kann. Gegenüber Menschen kommen zum Beispiel in Betracht: Griff an den Arm oder Körper, Schubsen, Schieben, Anheben, Tragen, Judogriffe, Boxhiebe, Tritte usw.  

Zu den Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt gehören Handfesseln, Reizgas, Diensthunde, Dienstpferde, Dienstfahrzeuge, Wasserwerfer, technische Sperren u. a. Diese sollen die Möglichkeiten der körperlichen Gewalt ergänzen, so dass das polizeiliche Ziel möglichst ohne schwerwiegende Verletzungen beim Adressaten erreicht werden kann.

Beim Einsatz des Schlagstocks als Hiebwaffe (viele Polizisten sind mit dem Tonfa ausgestattet) können die Folgen beim polizeilichen Gegenüber folgenreicher sein; schwere Verletzungen sind möglich. Dass der Gebrauch der Schusswaffe bei einem Treffer zum Tod oder zu schwersten Verletzungen führt, braucht nicht weiter erläutert werden. Ihr Einsatz unterliegt schlussfolgernd sehr engen rechtlichen Voraussetzungen. Im Bundesland Baden Württemberg sind diese in den §§ 67 und 68 Polizeigesetz benannt. Der Schusswaffengebrauch gegen Personen ist im polizeilichen Alltag glücklicherweise als absoluter Ausnahmefall zu sehen. Auch dessen Androhung (Warnschuss oder Zuruf) ohne eine anschließende Schussabgabe kommt im Polizeidienst selten vor.

Als Träger des Gewaltmonopols des Staates obliegt es den Polizeikräften, unmittelbaren Zwang anzuwenden, was im Bundesland Baden-Württemberg im § 65 PolG verdeutlich wird: „Die Anwendung unmittelbaren Zwangs obliegt den Beamten des Polizeivollzugsdienstes.“. Das beinhaltet, dass nur die am Einsatz beteiligten Polizisten darüber entscheiden, ob und wie Zwang angewendet wird. Sowohl hinsichtlich des Ob als auch des Wie kann es zu einer Ermessenreduzierung bis auf Null kommen. Das heißt, dass dann unmittelbarer Zwang angewendet werden muss. Und ggf. kann sich aus dem Einsatzgeschehen ergeben, dass nur ein Einsatzmittel (zum Beispiel das Anlegen der Handfessel) zum Ziel führt. Ob und wie unmittelbarer Zwang angewendet wird, kann sich demnach ausschließlich aus der jeweiligen polizeilichen Situation ergeben.

Nach herrschender Rechtsauffassung muss in einem freiheitlichen Staat die unmittelbare  Zwangsanwendung zur Erreichung des polizeilichen Ziels „Ultima Ratio“ sein. § 66 (1) PolG: „Unmittelbarer Zwang darf nur angewandt werden, wenn der polizeiliche Zweck auf andere Weise nicht erreichbar erscheint. (…)“ Damit wird durch die gesetzliche Formulierung klar, dass, bevor die Polizei unmittelbaren Zwang durchführt, alle anderen polizeilichen Mittel ausgeschöpft sein müssen. Alternative: Es ist von Anfang an erkennbar, dass weitere Möglichkeiten des polizeilichen Handelns nicht zur Erreichung des Ziels führen werden. Es bleibt den Beamten nur die sofortige Zwangsanwendung übrig. Der rechtmäßige unmittelbare Zwang setzt demnach stets eine Ermessenreduzierung voraus, ist also systemimmanent. Und er darf nicht Selbstzweck oder eine besondere Form der Bestrafung des polizeilichen Gegenübers sein.

Die körperliche Gewalt und die Hilfsmittel der körperlichen Gewalt enthalten in den Polizeigesetzen der Länder wenig konkrete Auslegungen. Ausführungsvorschriften und Kommentare beinhalten allerdings wertvolle Hinweise, die für die Lehre an den Polizeischulen und für die Praxis hilfreich sind. In der Gesamtheit ist festzuhalten, dass sich der unmittelbare Zwang am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Abkürzung: GdV; weitere Bezeichnung: Übermaßverbot) zu orientieren hat. Während die polizeiliche Grundmaßnahme (ein Verwaltungsakt oder ein Justizakt) im Rahmen der Rechtmäßigkeit der Amtsausübung  bereits eine Prüfung des GdV enthalten muss, ist diese dann separat für die Zwangsanwendung vorzunehmen. Zu beachten ist weiter, dass die gesamte Dauer des unmittelbaren Zwangs der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit, den Unterpunkten des GdV, entsprechen muss. Wird z. B. die Anwendung des unmittelbaren Zwangs am Beginn des polizeilichen Handelns als verhältnismäßig eingestuft, kann es im Laufe des Einsatzes bei weiteren Zwangsanwendungen „kippen“. Das Übermaßverbot wird von den agierenden Polizisten evtl. nicht mehr gewahrt.

Die Polizei ist in ihrem konzeptionellen Handeln im gewissen Rahmen dem Primat der Politik unterworfen. Im Regelfall wird dieses vorgegeben bzw. umgesetzt durch das jeweilige Innenministerium. Das ändert indessen nichts an der zwingenden Beachtung der Rechtmäßigkeit der Amtsausübung in ihrer Gesamtheit, zu der eben auch das pflichtgemäße Ermessen und der GdV gehören, durch jeden einzelnen Polizisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Einsatz, den ein Beamter auf seiner Fußstreife zu lösen hat oder um eine Großlage, an der über 1000 Polizisten beteiligt sind, handelt. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung eines Einsatzes verbunden mit der Anwendung von unmittelbarem Zwang einzig und allein Angelegenheit des agierenden Polizeibeamten ist. Dass Herr Bolay, Oberbürgermeister von Ostfildern, eine mögliche Zwangsanwendung in Form der körperlichen Gewalt, der Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und der Waffen in einem polizeilichen Einsatz ggü. den Abendspaziergängern vorab als angemessen (sogenannte Zweck-Mittel-Relation) einstuft, dürfte denen, die sich im öffentlichen Recht auskennen, neu sein. Aus seinen Formulierungen kann sogar der Schluss gezogen werden, dass er die Voraussetzungen für den Fall eines polizeilichen Schusswaffengebrauchs gemäß der §§ 67 und 68 PolG bzw. dessen Androhung ggü. den Teilnehmern der nicht genehmigten Versammlungen erkennt und als verhältnismäßig einstuft.

Nun vermag niemand aus der Ferne zu beurteilen, wie gewalttätig die an den Abendspaziergängen teilnehmenden Bürger in Ostfildern wirklich sind. Wenn überhaupt, dann ist zu vermuten, dass sie bei weitem nicht das Gewaltpotential haben, was erfahrene Polizisten zum Beispiel von Teilen der linken Szene oder von anderen Gruppen aus Kiezbereichen der Großstädte kennen. Wenn von 140 Personen am 24. Januar 2022 in Ostfildern berichtet wird, die sich nicht so verhalten haben, wie Oberbürgermeister Bolay, die Kräfte der örtlichen Polizei sowie die des Ordnungsamts sich das vorstellen, dann können
z. B. Polizisten in Berlin und Hamburg aus ihren Erfahrungen u. a. mit dem „Schwarzen Block“ nur milde lächeln. Keinesfalls rechtfertig das Verhalten der Teilnehmer der nicht genehmigten Versammlung eine derartige Formulierung für eine vorgenommene Androhung des unmittelbaren Zwangs einschließlich der Hieb- und Schusswaffen. Eine solche vorab vorgenommene rechtliche Einordnung mit einer Art „Generallegitimation zur Zwangsanwendung“ für alle am Einsatz beteiligten Polizisten käme noch nicht einmal dem Polizeiführer bei der Einsatzbesprechung über die Lippen noch fände sie Erwähnung in den Leitlinien zum entsprechenden schriftlichen Befehl.

Am 31. Januar 2022 stellten die Stadt Ostfildern und das Polizeipräsidium Reutlingen glücklicherweise ergänzend klar:

  • In der Allgemeinverfügung wurde lediglich korrekterweise darauf hingewiesen, dass ein Versammlungsverbot auch zwangsweise durchgesetzt werden kann und welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein – für verschiedenste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen.
  • Dies wurde besonders in Kreisen der Gegner der Coronamaßnahmen aufgegriffen und so interpretiert, als ob der Einsatz der Schusswaffe zu den Maßnahmen gehöre, die die Polizei zur Durchsetzung des Versammlungsverbots in Erwägung ziehe. Dies entbehrt jeder Grundlage. Die Polizei trifft bei jedem Einsatz die erforderlichen Maßnahmen nach den für den konkreten Einzelfall geltenden, spezifischen Rechtsgrundlagen unter besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
  • Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen.

Fazit: Herr Oberbürgermeister Bolay hat sich in seinen Begründungen zur AV vom 26. Januar 2022 bezüglich des unmittelbaren Zwangs etwas angemaßt, was nicht innerhalb seines Kompetenzbereichs liegt. Er erweckt zudem den Eindruck, dass mit seiner Billigung die Polizisten am Einsatzort alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel des unmittelbaren Zwangs einschließlich der Hieb- und Schusswaffen gebrauchen werden, wenn die Bürger sich nicht rechtsgehorsam verhalten. Insofern ist es gut, dass es am 31. Januar 2022 die obige  Relativierung gab. Nicht aus der Welt zu schaffen ist aber zwangsläufig die Frage für die Menschen in unserem Land, wie weit der Staat gehen wird, um nicht angemeldete Versammlungen zu unterbinden. Die „Büchse der Pandora“ scheint für viele geöffnet zu sein, auch wenn der in einigen Kommentaren verwendete Begriff „Schießbefehl“ fehl am Platz ist.

Die am polizeilichen Einsatz in Ostfildern bei Montagsspaziergängen beteiligten Polizisten wussten mit Sicherheit die Ausführungen von Herrn Bolay ab Anfang an richtig einzuordnen. Sie werden das Übermaßverbot weiter so beachten, wie sie es gelernt und in der täglichen Praxis bisher immer umgesetzt haben.

Von Anton Tschechow stammt der Satz: „Wenn im ersten Akt ein Gewehr an der Wand hängt, dann wird es im letzten Akt abgefeuert.“ Hoffen wir, dass dieses behördliche „Theaterstück“ der Stadt Ostfildern bereits nach dem ersten Akt abgebrochen wurde bzw. nicht erneut zur Aufführung kommt. Dann wird auch kein Schuss fallen. Und auch die Hiebwaffen werden dort bleiben, wo sie hingehören, nämlich am Einsatzgürtel der Polizisten.  

Arvid Kappelt, Polizeihauptkommissar 

Text ist auch in etwas kürzerer Version erschienen auf der Seite https://echte-polizisten.de/

Heftiges Warnsignal bei codierten Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung

Brief eines BKK-Vorstandes an das PEI – Paul Ehrlich Institut

Paul-Ehrlich-Institut

Prof. Dr. Klaus Cichutek

Paul-Ehrlich-Str. 51-59

63225 Langen

Heftiges Warnsignal bei codierten Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung

Sehr geehrter Herr Prof. Cichutek,

das Paul Ehrlich Institut hat mittels Pressemitteilung bekannt gegeben, dass für das Kalenderjahr 2021 244.576 Verdachtsfälle für Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung gemeldet wurden.

Die unserem Haus vorliegenden Daten geben uns Grund zu der Annahme, dass es eine sehr erhebliche Untererfassung von Verdachtsfällen für Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung gibt. Dazu füge ich meinem Schreiben eine Auswertung bei.

Datengrundlage für unsere Auswertungen sind die Abrechnungsdaten der Ärzte. Unsere Stichprobe erfolgt aus dem anonymisierten Datenbestand der Betriebskrankenkassen. Die Stichprobe umfasst 10.937.716 Versicherte. Uns liegen bisher die Abrechnungsdaten der Ärzte für das erste Halbjahr 2021 und ca. zur Hälfte für das dritte Quartal 2021 vor. Unsere Abfrage beeinhaltet die gültigen IDC-Codes für Impfnebenwirkungen. Diese Auswertung hat ergeben, obwohl uns noch nicht die kompletten Daten für 2021 vorliegen, dass wir anhand der vorliegenden Zahlen jetzt schon von 216.695 behandelten Fällen von Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung aus dieser Stichprobe ausgehen. Wenn diese Zahlen auf das Gesamtjahr und auf die Bevölkerung in Deutschland hochgerechnet werden, sind vermutlich 2,5 – 3 Millionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung in ärztlicher Behandlung gewesen.

Das sehen wir als erhebliches Alarmsignal an, das unbedingt beim weiteren Einsatz der Impfstoffe berücksichtigt werden muss. Die Zahlen können in unseren Augen relativ leicht und auch kurzfristig validiert werden, indem die anderen Kassenarten (AOKen, Ersatzkassen etc.) um eine entsprechende Auswertung der ihnen vorliegenden Daten gebeten werden. Hochgerechnet auf die Anzahl der geimpften Menschen in Deutschland bedeutet dies, dass circa 4-5% der geimpften Menschen wegen Impfnebenwirkungen in ärztlicher Behandlung waren.

In unseren Augen liegt eine erhebliche Untererfassung der Impfnebenwirkungen vor. Es ist ein wichtiges Anliegen die Ursachen hierfür kurzfristig auszumachen. Unsere erste Vermutung ist, dass, da keine Vergütung für die Meldung von Impfnebenwirkungen bezahlt wird, eine Meldung an das Paul Ehrlich Institut wegen des großen Aufwandes vielfach unterbleibt. Ärzte haben uns berichtet, dass die Meldung eines Impfschadenverdachtsfalls circa eine halbe Stunde Zeit in Anspruch nimmt. Das bedeutet, dass 3 Millionen Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen circa 1,5 Millionen Arbeitsstunden von Ärztinnen und Ärzten erfordern. Das wäre nahezu die jährliche Arbeitsleistung von 1000 Ärztinnen und Ärzten. Dies sollte ebenso kurzfristig geklärt werden. Deshalb ergeht eine Durchschrift dieses Schreibens auch an die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Der GKV-Spitzenverband erhält ebenso eine Abschrift dieses Schreibens mit der Bitte entsprechende Datenanalysen bei sämtlichen Krankenkassen einzuholen.

Da Gefahr für das Leben von Menschen nicht ausgeschlossen werden kann, bitten wir Sie um eine Rückäußerung über die veranlassten Maßnahmen bis 22.2.2022 18:00 Uhr.

Mit freundlichen Grßen

Andreas Schöfbeck

Vorstand

Das Schreiben ergeht durchschriftlich ebenso an:

GKV-Spitzenverband

Bundesärztekammer

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Ständige Impfkommission

BKK Dachverband

Schreiben des Vorstandes der BKK an das PEI Prof. Dr. Klaus Cichutek – 21.2.2022
BKK-Schreiben Seite 1
BKK-Schreiben Seite 2

Unbedenklichkeitsbescheinigung etc. zu FFP2-Masken

Der Rat für ethische Aufklärung hat eine wichtige Anfrage an das „Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Brandenburg“ gesendet:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration
und Verbraucherschutz Brandenburg
zu Hd. Ministerbüro
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam


Nachweis Rechtsgrundlage u.a. für FFP2-Masken


Sehr geehrte Frau Heyer-Stuffer, sehr geehrter Herr Ranft,


als im Zuge der staatlich verordneten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im
Zusammenhang mit Corona haben wir uns als Rat für ethische Aufklärung im Land
Brandenburg gegründet. Unsere Aufgaben bestehen auch in objektiv kritischer
Hinterfragung dieser Maßnahmen und Aufklärung diesbezüglich.
Im umfassend angeordneten Maskenzwang sehen wir nicht nur massive ethische, sondern
auch gesundheitliche Problematiken, insbesondere im Hinblick auf sog. FFP2 Masken.

– Sind Ihnen die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der
Verwendung von FFP2 Masken bekannt?

– Wussten Sie, dass Masken in Guantanamo als sog. „weiße Folter“ benutzt werden, um
Sensorik einzuschränken, Sauerstoffzufuhr zu reduzieren und um die Insassen physisch und
psychisch zu terrorisieren?

– Wussten Sie, dass der Nutzen von Masken, der in der Verhinderung der Übertragung liegen
soll, hochgradig fragwürdig und wissenschaftlich äußerst umstritten ist?


Hinsichtlich arbeitsrechtlicher Vorgaben haben wir Ihnen ein Exzerpt des Rechtsanwalts
Holger Fischer zum Selbststudium beigefügt. Sollten Sie Interesse an unabhängigen
Studienergebnissen zur Wirksamkeit und Gesundheitsbeeinflussung von Masken haben,
senden wir Ihnen gern weiteres Material zu.
Unter anderem für die Aufarbeitung der Coronamaßnahmenpolitik ist es notwendig zu
eruieren, wann wer was innerhalb Ihres Ressorts angeordnet hat. Daher fordern wir Sie
hiermit auf, uns bis spätestens 21.02.2022 die Rechtsgrundlage für Ihre Anordnung
umfangreicher Maskenpflichten im Land Brandenburg sowie Ihre ggf. vorhandenen
Gefährdungsbeurteilungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und
Haftungsübernahmeerklärungen zu übermitteln. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr
Antwortschriftsatz mit Angabe des Verantwortlichen versehen und rechtsverbindlich
unterschrieben ist heißt mit vollständigem Namen und nicht „im Auftrag“.


Mit freundlichen Grüßen


Kathrin Ruttloff Hildegard Vera Kaethner Ralf Lorenz Roald Hitzer

Brief Rat für ethische Aufklärung an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration
und Verbraucherschutz Brandenburg

Bastian Barucker: Gründen wir einen neuen Ethikrat! Wer macht mit?

Bastian Barucker hat in seinem Blogbeitrag vom 22.1.2022 „Gründen wir einen neuen Ethikrat! Wer macht mit?“ eine für unseren „Rat für ethische Aufklärung“ besonders interessante Frage aufgeworfen.

Die Gründung eines Ethikrates ist organisatorisch nicht zu unterschätzen. Um uns nicht zu überschätzen, haben wir den Rat für ethische Aufklärung, mit Blick auf das Bundesland Brandenburg gegründet. Bei unserer Gründung haben wir uns gewünscht, dass es Nachahmer in anderen Regionen geben wird. Der Beitrag von Bastian Barucker hat uns deshalb sehr erfreut und wir haben zu seinem Aufruf auch gleich Stellung bezogen. Hier unser Schreiben an Bastian Barucker:

Stellungnahme

zum Blog-Beitrag von Bastian Barucker vom 22.1.2022 „Gründen wir einen neuen Ethikrat! Wer macht mit?“ – https://blog.bastian-barucker.de/neuer-ethikrat/

Sehr geehrter Herr Barucker,

wir haben Ihren oben genannten Blogbeitrag mit Interesse gelesen.

Ihre Einschätzung, dass der deutsche Ethikrat im Rahmen des Corona-Geschehens seine Daseinsberechtigung in der aktuellen Form verloren hat, teilen wir vollumfänglich.

Allerdings entsteht der Verdacht, dass dieser Ethikrat speziell für solche Situationen langfristig installiert wurde.

Das vollständige Versagen des Deutschen Ethikrats war für uns, als die Gründer des „Rat für ethische Aufklärung“, eine besondere Motivation.

Ihre Vorschläge zur Zusammensetzung eines neu zu gründenden Ethikrats erscheinen doch ein wenig stark einengend und eventuell einem Ethikrat dadurch nicht gerecht werdend. Auch bei Ihren Vorschlägen zur Besetzung fällt auf, dass Sie Menschen mit ins Gespräch bringen, die durch Ihre Titel (wie z.B. Professor/in) im Verdacht stehen könnten, sehr nah am bisherigen System zu stehen. Der Ruf zum Professor erfolgt nun einmal aus dem bisherigen universitären System. Vielmehr wäre es im Rückblick auf die letzten 2 Jahre wahrscheinlich interessant, mehr Menschen aus dem handwerklichen Bereich einzubeziehen. So fällt doch auf, dass gerade von Menschen ohne akademischen Hintergrund, die aktuelle gesellschaftliche Situation von Anfang an oft kritischer hinterfragt wurde, als von vielen sehr konformistischen Akademikern. Das könnte natürlich auch daran liegen, dass deren Abhängigkeit vom System geringer ist.

Wie Sie ja sehen können, hatten wir eine ähnlich Idee und haben uns deshalb am 12.10.2021 gegründet. Als reine Ehrenamtler haben wir uns für unsere Tätigkeit das Bundesland Brandenburg gewählt. Eine unserer Ideen war und ist es eventuell Nachahmer in anderen Regionen zu finden.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

Rat für ethische Aufklärung

E-Mail: info@ethikrat-brandenburg.de

internet: https://ethikrat-brandenburg.de

E-Mail an Bastian Barucker vom 28.1.2022

Der Herr Barucker hat noch am gleichen Tag geantwortet:

Hallo und danke Herr Lorenz, 

danke für ihren Brief und diese tolle Initiative. Ich wünsche ein sehr gutes Gelingen und bedanke mich auch für die Kritik. Ich verstehe Sie und habe die vorgeschlagenden Professoren doch stets ethisch handelnd erlebt.

Herzliche Grüße

Bastian Barucker

E-Mail Bastian Barucker vom 28.1.2022

MOZ: „Großeinsatz der Polizei: Mann stirbt bei Corona-Demo in Wandlitz – Protestumzug in Bernau aufgelöst“

MOZ online vom 24.1.2022: „Großeinsatz der Polizei Mann stirbt bei Corona-Demo in Wandlitz – Protestumzug in Bernau aufgelöst“ (Bezahlschranke)

In Bernau und Wandlitz sind am Montagabend unangemeldete Demonstrationen gegen die Corona-Politik durch die Polizei unterbunden worden. Dramatisch endete der Abend in Wandlitz. Dort brach ein Teilnehmer des Umzuges zusammen. Er verstarb später im Krankenhaus, wie die Polizei am späten Abend inform…

MOZ online – 24.1.2022

WELT online vom 25.1.2022: „Demos gegen Corona-Maßnahmen: Zehntausende bei Corona-Protesten – Mann stirbt nach „medizinischem Notfall“

Während die Polizei in den meisten Fällen von einem störungsfreien Verlauf der Demonstrationen und Gegen-Veranstaltungen berichtete, starb in Wandlitz in Brandenburg ein 53-jähriger Mann. Dieser hatte laut Polizei zuvor versucht, eine Polizeikette zu durchbrechen, woraufhin die Beamten seine Personalien feststellten. „Kurz darauf“ hatte er laut den Behörden einen „medizinischen Notfall“. Polizisten hätten Erste Hilfe geleistet und Retter verständigt. Der Mann sei im Krankenhaus gestorben.

Welt online – 25.1.2022
ntv – 25.1.2022

Auffällig ist in diesem Zusammenhang, die folgende Nachricht:

Berliner Morgenpost online – 24.1.2022 „Corona-Demos: Generalstaatsanwalt fordert Strafvervolgung

Brandenburgs Generalstaatsanwalt Andreas Behm hat die Staatsanwaltschaften des Landes aufgefordert, Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die Corona-Politik nachdrücklich zu verfolgen. Einen entsprechenden Auftrag habe die Generalstaatsanwaltschaft bereits Ende Dezember an die Behördenleiter verschickt, bestätigte Sprecher Marc Böhme am Montag. Dabei handele es sich um Straftaten wie Angriffe auf Polizeibeamte und Journalisten oder Kundgebungen vor Krankenhäusern.

Berliner Morgenpost online – 24.1.2022

Gibt es hier einen Zusammenhang zwischen dem Auftrag des Generalstaatsanwaltes Andreas Behm und dem Vorgehen der Polizei mit Todesfolge?

Impfen an Schulen – Unser Schreiben an Schulleiter

In den Medien wurde über eine sehr bedenkliche Entwicklung berichtet: Impfbusse an Brandenburger Schulen.

Eine experimentelle „Impfung“ an Schulen durchzuführen ist aus ethischer Sicht absolut unvereinbar. Da uns nicht bekannt ist, ob allen Schulleitern die entsprechenden wichtigen Informatíonen zur Verfügung stehen, und wir nicht davon ausgehen, dass diese Informationen vom Bildungsministerium ausreichend vebreitet werden, haben wir die Aufgabe der Informationsverbreintung übernommen. Wir haben alle Schulleiter in Brandenburg (allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen) – in Summe ca. 900 Schulen – mit folgendem Schreiben angeschrieben:

„Impfungen“ an Ihrer Schule

An die Schulleitung

Fürsorgepflicht gegenüber in Ihrer Obhut befindlichen Schülern

Sehr geehrter Herr xxxxx,

wir wurden medial darüber informiert, dass in den nächsten Tagen mobile Impfteams/Impfbusse an Brandenburger Bildungseinrichtungen zum Einsatz kommen sollen.

Hierin sehen wir unverhältnismäßige Eingriffe in Erziehungsberechtigte und Sorgerechtsberechtigungen der Eltern gem. Art 6 II GG. Minderjährige Schüler unterstehen während des Schulaufenthalts Ihrer Obhutspflicht. Als Schulleitung haben Sie neben der Obhutspflicht den Lehrauftrag einzuhalten und sollten sich aus unserer Sicht nicht für eine ausschließlich politisch motivierte staatliche Impfkampagne hergeben.

Wie können Sie Ihr Verhalten mit der Ihnen auferlegten und zu beachtenden politischen Neutralitätspflicht vereinbaren?

Ist Ihnen bekannt, dass es sich bei den Injektionen um neuartige, experimentelle Stoffe handelt für die es noch keine Langzeitstudien gibt, die derzeit erstmalig am Menschen getestet werden und nur einer bedingten Zulassung unterliegen, da das übliche Zulassungsprozedere noch nicht abgeschlossen ist und die Hersteller nicht für Gesundheitsschäden durch die Injektion haften?

Wer trägt die Verantwortung für gesundheitliche Impfschäden der Schüler?

Das Strafgesetzbuch kennt Anstiftungs- und Beihilfetatbestände.

Impfungen – egal welche – haben durch qualifizierte Ärzte, einhergehend mit einer eingehenden Gesundheitsaufklärung über mögliche Nebenwirkungen inkl. einer gründlichen Anamnese in Anwesenheit und mit Einverständnis der Eltern zu erfolgen. Dafür sind Bildungseinrichtungen nicht zuständig.

Finden Sie es ethisch, wenn sich Schüler unter Gruppenzwang aufgrund von Impfpropaganda für eine Injektion entscheiden, nachdem die Schulleitung ihnen suggeriert,

„Nur ein geimpftes Kind, ist etwas wert.“? Oder verkürzt gefragt: Halten Sie es für ethisch, wenn Menschen zu diesn Injektionen gedrängt/genötigt werden?

Kennen Sie den Nürnberger-Codex?

Kennen Sie den Zivilpakt vom 19.Dezembere 1966, dort insbesondere den Art. 7 Satz 2?

Kennen Sie die Resolution des Europäischen Rates 2361 vomn 27.02.2021?

Sehen Sie nicht auch, dass diese Art von manipulierter Anerkennung, die das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe manifestiert in der jüngsten deutschen Vergangenheit auf grausame Art benutzt/ausgenutzt wurde?

Wir erwarten Ihre Stellungnahme bis zum 14.01.2022.

Mit freundlichen Grüßen

Schreiben Rat für ethische Aufklärung – 08.01.2022

Runder Tisch

Wir, der Rat für ethische Aufklärung, sind der Meinung, dass die aktuelle Situation aus rechtlicher Sicht besprochen werden muss. Besonders die Aussagen von „Weltärztepräsident“ Montgomery zu Richtern in Deutschland verdeutlichen die Dringlichkeit.

Hier unser Schreiben an das Justizministerium vom 4.1.2022:

Ministerin der Justiz Brandenburg

Frau Susanne Hoffmann

14473 Potsdam

Heinrich-Mann-Allee 107

„Runder Tisch“-Gespräch: Stärkung der kompetenten, unabhängigen Rechtsprechung in Brandenburg, Herabwürdigung der Judikative durch Herrn Weltärztepräsident Montgomery

Sehr geehrte Ministerin Frau Susanne Hoffmann!

Als Rat für ethische Aufklärung (RfeA) in Brandenburg wenden wir uns an Sie, um Ihnen unser tiefes Unverständnis über die despektierliche Äußerung hinsichtlich des Richterstandes des Herrn Weltärztepräsidenten Herrn Montgomery mitzuteilen. Uns ist es wichtig, dass Sie erfahren, wie sehr wir eine unabhängige Justiz schätzen und um die Bedeutung der Verankerung dieser als eine der tragenden Grundsäulen in einer demokratischen Gesellschaft wissen. Unser Entsetzen über die Äußerung des Herrn Montgomery speist sich daraus, dass alle Ratsmitglieder aus der exDDR stammen und persönlich/familiär, als auch aus der jüngsten deutschen Geschichte lernten, dass Grund- und Menschenrechte u n t e i l b a r und b e d i n g u n g s f e i n d l i c h sind uns in einer Demokratie mittels der Rechtsprechung gesichert werden müssen. Wenn Herr Montgomery den Senat des höchsten niedersächsischen Verwaltungsgerichtes als „kleine Ricchterlein“ tituliert und dies in einen Kontext stellt, der an der bewussten Herabwürdigung keinen Zweifel lässt, mahnen wir dringend eine Aufklärung und gemeinsame Aufarbeitung an. Unser Rat für ethische Aufklärung arbeitet in dem Selbstverständnis, dass jeder Rechtsnorm ein ethisches Grundfundament innewohnt und dass Gesetze als Ordnungsstruktur zum Wohle aller anzuwenden sind. Da die Äußerung des Herrn Montgomery als Rechtsstaat zerstörend einzustufen ist, und er diese in seiner Eigenschaft als Weltärztepräsident in der Krisenzeit tätigte, in der die Gesellschaft droht sich tief zu spalten, sehen wir es als unsere Aufgabe an, auf einen Dialog hinzuwirken, der zur Verständigung und vor allem der Aufklärung von offenkundigen Wissensdefiziten des in Rede stehenden Herren, führt.
Wir schlagen vor, ein „Runden Tisch“- Gespräch in Anlehnung der 1989er Verständigungsgespräche in der exDDR, in Brandenburg g e m e i n s a m durchzuführen. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns Ihre Vorstellungen zur Gesprächsrunde: „Stärkung der kompetenten, unabhängigen Rechtsprechung in Brandenburg“, mitteilen. Wir hoffen auf Ihre konstruktive Reaktion bis zum 24.Januar d.J.
Wir wünschen Ihnen ein friedliches und einem demokratischen Rechtsstaat würdiges Jahr..

Schreiben an das Justizministerium – 4.1.2022


Heinrich-Mann-Allee 107

„Runder Tisch“- Gespräch: Stärkung der kompetenten, unabhängigen Rechtsprechung in Brandenburg,
Herabwürdigung der Judikative durch Herrn Weltärztepräsident Montgomery
Sehr geehrte Ministerin Frau Susanne Hoffmann!
Als Rat für ethische Aufklärung (RfeA) in Brandenburg wenden wir uns an Sie, um Ihnen unser tiefes
Unverständnis über die despektierliche Äußerung hinsichtlich des Richterstandes des Herrn Weltärztepräsidenten
Herrn Montgomery mitzuteilen. Uns ist es wichtig, dass Sie erfahren, wie sehr wir eine unabhängige
Justiz schätzen und um die Bedeutung der Verankerung dieser als eine der tragenden
Grundsäulen in einer demokratischen Gesellschaft wissen. Unser Entsetzen über die Äußerung des
Herrn Montgomery speist sich auch daraus, dass alle Ratsmitglieder aus der exDDR stammen und persönlich/
familiär, als auch aus der jüngsten deutschen Geschichte lernten, dass Grund- und Menschenrechte
u n t e i l b a r und b e d i n g u n g s f e i n d l i c h sind und in einer Demokratie mittels der
Rechtsprechung gesichert werden müssen. Wenn Herr Montgomery den Senat des höchsten niedersächsischen
Verwaltungsgerichtes als „kleine Richterlein“ tituliert und dies in einen Kontext stellt, der
an der bewussten Herabwürdigung keinen Zweifel lässt, mahnen wir dringend eine Aufklärung und gemeinsame
Aufarbeitung an. Unser Rat für ethische Aufklärung arbeitet in dem Selbstverständnis, dass
jeder Rechtsnorm ein ethisches Grundfundament innewohnt und dass Gesetze als Ordnungsstruktur
zum Wohle aller anzuwenden sind. Da die Äußerung des Herrn Montgomery als Rechtsstaat zerstörend
einzustufen ist, und er diese in seiner Eigenschaft als Weltärztepräsident in der Krisenzeit tätigte,
in der die Gesellschaft droht sich tief zu spalten, sehen wir es als unsere Aufgabe an, auf einen Dialog
hinzuwirken, der zur Verständigung und vor allem der Aufklärung von offenkundigen Wissensdefiziten
des in Rede stehenden Herren, führt.
Wir schlagen vor, ein „Runden Tisch“- Gespräch in Anlehnung der 1989er Verständigungsgespräche in
der exDDR, in Brandenburg g e m e i n s a m durchzuführen. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn
Sie uns Ihre Vorstellungen zur Gesprächsrunde: “ Stärkung der kompetenten, unabhängigen Rechtsprechung
in Brandenburg“, mitteilen. Wir hoffen auf Ihre konstruktive Reaktion bis zum 24.Januar d.J.
Wir wünschen Ihnen ein friedliches und einem demokratischen Rechtsstaat würdiges Jahr.

Hunderte bei Spaziergang – fünf halten Mahnwache – MOZ 04.01.2022

Die meisten sind für Toleranz

Sollten die unangemeldeten Versammlungen nun aufgelöst werden? Die meisten sagen dazu klar: Nein, solange die Veranstaltungen friedlich verlaufen. Auflösen, das könnte zur Eskalation führen, gibt Uwe Koch zu bedenken: „Dazu sind mir unsere Polizisten zu schade.“

Rudolph warnt davor, die bestehenden Einschränkungen des Versammlungsrechts wegen der Spaziergänge zu verschärfen und kritisiert die aktuelle Eindämmungsverordnung. Sie mache es „objektiv unmöglich, als Veranstalter eines größeren Aufzugs oder einer größeren Versammlung aufzutreten. Jeder, der das tut, muss sofort mit existenzbedrohenden Maßnahmen gegen sich rechnen“, schreibt der Bürgermeister.

MOZ – 04.01.2022
MOZ – 4.1.2022

Lesen Sie hier unsere Stellungnahme:

Stellungnahme zum „MOZ“ Artikel vom 04.01.2022 zu den Montagsspaziergängen
“Hunderte bei Spaziergang…”


Sehr geehrter Joachim Eggers,


als Rat für ethische Aufklärung in Brandenburg sehen wir uns aufgrund Ihres o.g. Artikels in der MOZ veranlasst, Stellung zu nehmen.


Leider gelingt es der MOZ wiederholt nicht, die Situation objektiv, ohne diffamierendes Framing darzustellen. Ein spätestens seit den beiden Großdemonstrationen am 01. und 29.08.2020 in Berlin in den Medien auftretendes Phänomen, was die Glaubwürdigkeit der „MOZ“ u.a. seitdem zu Recht untergräbt und in der Bevölkerung als “Systempresse” und z.T. „Lügenpresse“ bezeichnet wird.


Konkret widmen Sie einer sog. “Mahnwache” mit 5 Teilnehmern, welche den Spaziergängen mutmaßlich kritisch gegenübersteht in Ihrem Artikel mehr Aufmerksamkeit, als über 700 friedlichen Spaziergängern – Tendenz wöchentlich steigend – aus der Mitte der Gesellschaft.


Dann zitieren Sie den Bürgermeister, welcher von “unterschiedlichsten Anliegen” der Teilnehmer gesprochen haben soll. Es ist fraglich, ob die Anliegen tatsächlich so unterschiedlich sein mögen, denn der Protest der Spaziergänger ist ersichtlich homogener Art in der Form, dass er sich gegen die Zwangsmaßnahmen (Maske, Tests, Quarantäne, Impfungen und Zugangsbeschränkungen im Zusammenhang mit Corona) richtet. Um sich ein umfassendes Bild zu machen, sollte der Bürgermeister der ausdrücklichen Einladung der Spaziergänger nachkommen und sich beim nächsten Mal der Gruppe anschließen. Seiner Aufgabe, die Anliegen der Bewohner seiner Stadt wahr- und ernstzunehmen, käme er damit wohl am besten nach.


Auch der Druck eines Zitats eines Uwe Koch, wonach die Spaziergänger die anderen mit ihren zusammengebastelten Argumenten in Ruhe lassen sollten, trägt eher zur weiteren Spaltung, als zur Aufnahme eines Dialogs auf Augenhöhe bei.
Natürlich darf in Ihrem Beitrag auch das bekannte Framing mit der „Nazikeule“ durch Ismael Al-Kayed nicht fehlen, was allein zur Abschreckung und „Mundtodmachung“ der Kritiker dient. Dass bekannte „Nazi-Größen“ mitlaufen darf angezweifelt werden, zumal der breiten Bevölkerung diese nicht bekannt sein dürften, weshalb auch die Forderung nach einer Distanzierung dieser „Größen“ absurd ist. Wenn man sich bei einer öffentlichen Meinungskundgabe zunächst damit beschäftigen soll von wem der Teilnehmer man sich distanziert, widerspricht dies dem Charakter einer von der Meinungsfreiheit gedeckten öffentlichen Meinungskundgabe.


Nicht fehlen durfte in Ihrem Beitrag selbstverständlich die übliche Impfpropaganda in Form eines SPD Statements, wonach die Impfung solidarisch sei, vor dem Virus schütze und die Verbreitung des Virus eindämme. Diese Aussagen sind schlicht und ergreifend FALSCH! Die Impfung ist keine herkömmliche Impfung, sondern wird erstmalig an Menschen in einem breiten Feldversuch erprobt. Wie sich bereits herausstellen konnte, schützt sie entgegen früherer Behauptungen der Regierung und ihren untergeordneten Behörden weder vor Ansteckung, noch vor Übertragung und auch nicht vor schweren Verläufen.
Im Gegenteil: Die bisher bekannten Nebenwirkungen und durch dieses Genexperiment
verursachten Todesfälle sind verheerend. Den Auswirkungen dieses verbrecherischen
Experimentes nachzugehen und diese zu veröffentlichen, wäre für Sie ein erster Schritt in
die richtige Richtung, um die Anliegen der Spaziergänger, die übrigens vom überwiegenden
Teil der Bevölkerung unterstützt werden (vgl. Umfrage Tagesspiegel vom 04.01.2022), zu
verstehen.


Letztlich sei Julia Meyer ein wegweisendes Urteil – mal wieder aus Weimar – vom
11.10.2021 – Az.: 6 OWi 340 Js 201252/21 zur Lektüre empfohlen. Danach ist die
Maskenpflicht für Spaziergänge/Versammlungen gesetzeswidrig und damit ein
rechtswidriger Eingriff in die Versammlungsfreiheit, in den Schutzbereich des Allgemeinen
Persönlichkeitsrechts und in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, wenn sich die
Teilnehmenden mit ihrer Aktion explizit gegen das Tragen von Masken und gegen die
Einhaltung von Mindestabständen wenden.


Sehr geehrter Joachim Eggers, wenn Sie diese Zeilen lesen, bedenken Sie dabei Eines:
Sie sägen mit derart voreingenommener Berichterstattung letztlich an Ihrem eigenen Stuhl,
was selbstredend auch für Ihre Kollegen gilt. Denn die Wahrheit bleibt nicht auf Dauer
verborgen und für die Zeit danach sollte jeder Journalist und Redakteur in den Spiegel
schauen können und sich nicht hinter Ausflüchten, wie der zu dieser Zeit herrschenden und
daher zu befolgender Ideologie verstecken können.
Ein Blick in die jüngste und jüngere Geschichte dieses Landes sollte genügen, um
Widerstand gegen die neu errichtete Gesundheitsdiktatur auszuüben und zwar jetzt, bevor
es zu spät ist und sich jeder in einem digitalen Sozialpunktesystem, verbunden mit
permanenter globaler Überwachung wiederfindet, selbstverständlich ausgestattet mit einem
digitalen grünen Pass für den man sich regelmäßigen Genspritzen auszusetzen hat, sofern
man diese bis dahin überlebt.


Eine derart dystopische neue Welt dürfen wir für uns und unsere Kinder nicht zulassen.
Dieses ernste Anliegen, was die Teilnehmer der Spaziergänge vereint – die letztlich auch
für Ihre Rechte kämpfen – gilt es mit allen legitimen Mittel zu unterstützen und nicht zu
torpedieren.


Wir hoffen, Sie reflektieren unsere Stellungahme, recherchieren entsprechend und
formulieren Ihre Beiträge künftig bedachter, objektiver und vorausschauender.


Mit freundlichen Grüßen


Kathrin Ruttloff Hildegard Vera Kaethner Ralf Lorenz Roald Hitzer

Kontaktaufnahme mit Ethikratmitglied Prof. Dr. med. Wolfram Henn

Wir, der Rat für ethische Aufklärung, haben versucht einen Gesprächstermin mit dem Mitglied des Deutschen Ethikrats Prof. Dr. Dr. Wolfram Henn per E-Mail zu vereinbaren, um seine Position zur Impfpflicht zu diskutieren.

An dieser Stelle möchten wir den E-Mail-Verkehr veröffentlichen ohne dazu Stellung zu nehmen. Ein jeder mag sich sein eigenes Urteil bilden.

Sehr geehrter Herr Henn,

in den letzten Tagen und Wochen haben Sie sich in Ihrer Position als Ethikratsmitglied wiederholt öffentlichkeitswirksam für eine Impfpflicht ausgesprochen.

Diese Forderung führt zu erheblichen Irritationen, insbesondere weil es keine ersichtlichen medizinischen, epidemiologischen, juristischen oder ethischen Grundlagen für eine solche Pflicht gibt. Wie Sie wissen, schützen die neuartigen sog. „Impfstoffe“ nicht gegen Übertragung, Ansteckung und auch nicht vor einem gefährlichen Verlauf der Erkrankung. Das zeigen u.a. auch die zahlreichen sog. „Impfdurchbrüche“, die das Versagen des Impfstoffes belegen. Nicht zu vergessen die immer länger werdende Liste an aufgetretenen gefährlichen Nebenwirkungen und Todesfolgen nach diesen Injektionen. Zahlen, welche schon längst hätten zwangsläufig zum sofortigen Stopp der Injektionen führen müssen, vgl. Impfstoff Schweinegrippe.

Das alles dürfte Ihnen nicht verborgen geblieben sein. Warum beharren Sie trotzdem hartnäckig auf Ihrer – für uns unschlüssigen – Forderung nach einer Impfpflicht? Was sind Ihre Motive? Sind die übrigen Mitglieder des Ethikrates auch Ihrer Meinung und unterstützen vorbehaltlos Ihre Forderung?

Wir laden Sie hiermit ein, mit uns das Gespräch auf Augenhöhe zu suchen, bitte teilen Sie uns dazu bis Ende des Monats zwei bis drei Terminvorschläge mit.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Ruttloff, Hildegard Vera Kaethner, Ralf Lorenz, Roald Hitzer

E-Mail an Prof. Henn vom 18.11.2021 09:13 Uhr

Sehr geehrte Frau Ruttloff,

zunächst meine Gegenfrage, wie sich der „Ethikrat Brandenburg“ als Gremium legitimiert, für den Sie nach Ihrer Mailadresse offenbar sprechen.

Inhaltlich entnehme ich Ihrem Test derart grobe sachliche Falschannahmen („Versagen der Impfstoffe“), dass ich dazu nur auf die seriöse Wissenschaft, repräsentiert u.a. von peer-reviewten Fachzeitschriften, der Leopoldina und dem RKI verweisen kann.

Erst kommen die Fakten, dann deren ethische Bewertung.

Wenn zwei Menschen miteinader kommunizieren, von denen einer sagt „1 + 1 = 2“ und der andere sagt „1 + 1 = 3“, ist zwischen ihnen eine „Augenhöhe“ nicht gegeben.

Bitte schützen Sie sich und andere und lassen Sie sich impfen! So, wie es ausnahmslos alle Virologen und Humangenetiker getan haben, die ich kenne, und die das Leben und ihre Familien genauso lieben, wie Sie es zweifellos tun. Nur eben mit vernünftigen Handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Henn

+++++++++++++++++ Prof. Dr. med. Wolfram Henn

Institut fuer Humangenetik

Universität, Bau 68

66421 Homburg/Saar

Germany

tel +49 6841-162-6607

fax +49-6841-162-6600

wolfram.henn@uks.eu

E-Mail von Prof. Henn vom 18.11.2021 12:00 Uhr

Sehr geehrter Herr Henn,

zu Ihrer Information: Der Rat für ethische Aufklärung in Brandenburg gründete sich aus der Bürgerbewegung „Demokratisches Forum“ – dies auch Anlehnung des Neuen Forums 1989, der einstigen DDR Demokratiebewegung. Die Rats- Grundsätze stützen sich auf die UN MENSCHENRECHTSCHARTA, diesbezüglich verweisen wir auf unser Hompage https.//ethikrat-brandenburg.de – Menüpunkt: Unverrückbare Grundsätze.

Ihr Vorschlag, zunächst die Fakten, dann die Ethik zu betrachten, erscheint uns etwas ungewöhnlich.

Wir würden dennoch darauf eingehen.

Sie zeigen dazu bitte zunächst glaubhaft den evidenzbasierten Nachweis für die erfolgreiche Isolation des vollständigen SARS-CoV-2-Virus auf und erklären uns bitte WIE und durch WEN die Haftungsübernahme für Impfschäden geregelt ist bzw. werden soll, vgl. Rote-Hand-Briefe der Impfstoffhersteller.

Diese Basis wäre aus unserer Sicht die Grundlage für ein Gespräch mit Ihnen – an dem wir selbstverständlich weiterhin interessiert sind – und sollte aus unserer Sicht unbedingt dazu beitragen, den Graben zwischen Befürwortern und Kritikern mindestens zu verringern.

Wir freuen uns auf Ihre Antwort und Zuarbeit und bedanken uns dafür im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Ruttloff, Hildegard Vera Kaethener, Ralf Lorenz und Roald Hitzer

E-Mail an Prof. Henn – 21.11.2021 08:23 Uhr

Sehr geehrte Frau Ruttloff,

ich habe mir am Sonntagmorgen einmal die Mühe gemacht, auf Ihre Homepage zu gehen. Erstens: mit der Selbstbenennug „Ethikrat“ nehmen Sie für sich eine gesetzlich legimitierte Rolle in Anspruch, die ihnen nicht zukommt. Dass Ihre Selbstdefinition aus der Tradition der DDR-Bürrgerbewegung offnkundig ahistorisch ist, lässt sich allein an der Zetlinie ablesen und bedarf keiner weiteren Erörterung.

Nur ganz kurz zum Naturwissenschaftlichen: Die komplette Sequenz von SARS-Co-V2 ist bereits Februar 2020 bekannt, elektronenmikroskopische Bilder von Viruspartikel n können über Google Bildersuche millionenfach abgerufen werden. Dass Viren nicht als extrazelluläre Isolate angezüchtet werden könne, weil sie keine mit eigenem Stoffwechsel ausgestatteten Lebewesen sind, konnte Robert Koch noch nicht wissen, aber inzwischen sollte das zum Biologieunterricht der Mittelstufe gehören.

Eine Annährung zwischen Unvernunft und Vernunft kann nur in der Weise stattfinden, dass die Unvernünftigen naturwissenschaftliche und medizinische Fakten zur Kenntnis nehmen, auch wenn sie ihren persönlichen Vorlieben widersprechen. Weiteren Gesprächsbedarf sehe ich nicht.

Unabhängig davon: Wenn man von Demokratie spricht, hat das auch etwas mit dem Anerkennen von Mehrheiten zu tun. Fakt ist, dass die weit überwiegende Mehrheit der erwachsenen Bevölkerung bei uns aus guten Gründen mit guten Ergebnissen geimpft ist; wenn Sie sich in Ihrem Verein intern in gefühlter Einigkeit gegen Impfungen sind, liegt das offenkundig daran, dass Sie sich argumentativ im engen Kreise drehen. Soziologisch bezeichnet man so eine Konstellation als Echokammer. Wenn drei Leute zusammensitzen, die alle glauben, dass 1 + 1 = 3 ist, wird das immer noch nicht richtig.

Nehmen Sie Vernunft an und lassen Sie sich impfen, anders kommen unser Land und die gesamte Welt nicht aus dieser Katastrophe heraus.

Nun sollten wir diese Kommunikation beenden, ich brauche meine Zeit für meine Patienten und meine Ehrenämter.

Achselzuckende Grüße

Wolfram Henn

+++++++++++++++++

Prof. Dr. med. Wolfram Henn

Institut fuer Humangenetik

Universitaet, Bau 68

66421 Homburg/Saar

Germany

wolfram.henn@uks.eu

E-Mail von Prof. Henn vom 21.11.2021 10:19 Uhr

Sehr geehrter Herr Henn,

wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie kein Gespräch mit uns wünschen, was aus unserer Sicht sehr bedauerlich ist.

Nur kurz einige abschließende Klarstellungen: Wir sind nicht gegen Impfungen, wir sind gegen die gerade stattfindenden flächendeckenden Genexperimente, verbunden mit dadurch verursachten unzähligen Gesundheitsschädigungen und Todesfällen. Sie machen sich mit Ihrer vollmundigen Unterstützung dieses Experiments an diesem Verbrechen mit schuldig! Noch NIE in der Geschichte der Impfstoffe konnte man in so kurzer Zeit derart viele unerwünschte kausale gesundheitliche Schäden beobachten. Noch NIE in der Geschichte haben Impfstoffe so derartig auf ganzer Linie versagt.

Hinsichtlich der Frage nach der Sequenzierung des Virus ist es unerklärlich, weshalb bisher kein Wisssenschaftler die Chance ergriffen hat, sich das Preisgeld zu verdienen.

Isolate Truth Fund – Samuel Eckert

Wir wünschen Ihnen, dass Sie die Fakten endlich zur Kenntnis nehmen und die einzig richtige Konsequenz ziehen, nämlich den sofortigen Stopp der Impfkampagne fordern.

Hochachtungsvoll

Kathrin Ruttloff, Hildegard Vera Kaethner, Ralf Lorenz und Roald Hitzer

E-Mail an Prof. Henn – 24.11.2021 11:54 Uhr

Realitätsverweigerung pur.

Ich befasse mich seit über 30 Jahren mit Interaktionen zwischen viralen und humanen Genomen – dass mRNA in irgendeiner Weise das menschliche Genom beeinflussen könnte, ist prinzipiell unmöglich. Von „Genexperimenten“ zu sprechen ist pure Ideologie und unwissenschaftlicher barer Unsinn.

Ende der Kommunikation – Sie sind unbelehrbar, 1 + 1 ist nicht 3.

WH

+++++++++++++++++

Prof. Dr. med. Wolfram Henn

Institut fuer Humangenetik

Universitaet, Bau 68

66421 Homburg/Saar

Germany

tel +49-6841-162-6607

fax +49-6841-162-6600

wolfram.henn@uks.eu

E-Mail von Prof. Henn vom 24.11.2021 12:16 Uhr