Unbedenklichkeitsbescheinigung etc. zu FFP2-Masken

Der Rat für ethische Aufklärung hat eine wichtige Anfrage an das „Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Brandenburg“ gesendet:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration
und Verbraucherschutz Brandenburg
zu Hd. Ministerbüro
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam


Nachweis Rechtsgrundlage u.a. für FFP2-Masken


Sehr geehrte Frau Heyer-Stuffer, sehr geehrter Herr Ranft,


als im Zuge der staatlich verordneten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im
Zusammenhang mit Corona haben wir uns als Rat für ethische Aufklärung im Land
Brandenburg gegründet. Unsere Aufgaben bestehen auch in objektiv kritischer
Hinterfragung dieser Maßnahmen und Aufklärung diesbezüglich.
Im umfassend angeordneten Maskenzwang sehen wir nicht nur massive ethische, sondern
auch gesundheitliche Problematiken, insbesondere im Hinblick auf sog. FFP2 Masken.

– Sind Ihnen die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der
Verwendung von FFP2 Masken bekannt?

– Wussten Sie, dass Masken in Guantanamo als sog. „weiße Folter“ benutzt werden, um
Sensorik einzuschränken, Sauerstoffzufuhr zu reduzieren und um die Insassen physisch und
psychisch zu terrorisieren?

– Wussten Sie, dass der Nutzen von Masken, der in der Verhinderung der Übertragung liegen
soll, hochgradig fragwürdig und wissenschaftlich äußerst umstritten ist?


Hinsichtlich arbeitsrechtlicher Vorgaben haben wir Ihnen ein Exzerpt des Rechtsanwalts
Holger Fischer zum Selbststudium beigefügt. Sollten Sie Interesse an unabhängigen
Studienergebnissen zur Wirksamkeit und Gesundheitsbeeinflussung von Masken haben,
senden wir Ihnen gern weiteres Material zu.
Unter anderem für die Aufarbeitung der Coronamaßnahmenpolitik ist es notwendig zu
eruieren, wann wer was innerhalb Ihres Ressorts angeordnet hat. Daher fordern wir Sie
hiermit auf, uns bis spätestens 21.02.2022 die Rechtsgrundlage für Ihre Anordnung
umfangreicher Maskenpflichten im Land Brandenburg sowie Ihre ggf. vorhandenen
Gefährdungsbeurteilungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und
Haftungsübernahmeerklärungen zu übermitteln. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr
Antwortschriftsatz mit Angabe des Verantwortlichen versehen und rechtsverbindlich
unterschrieben ist heißt mit vollständigem Namen und nicht „im Auftrag“.


Mit freundlichen Grüßen


Kathrin Ruttloff Hildegard Vera Kaethner Ralf Lorenz Roald Hitzer

Brief Rat für ethische Aufklärung an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration
und Verbraucherschutz Brandenburg

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