Anschreiben an die Mitglieder des Bundestages, die für die Impfpflicht gestimmt haben

Am 30.04.2022 haben wir als Rat für ethische Aufklärung an alle Mitglieder des Bundestages, die am 7.4.2022 für die Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 (Gruppe Baehrens/Janecek u.a.) gestimmt haben, folgende E-Mail versendet (Beispiel-E-Mail):

Ihr JA zur C-Impfpflicht – ein Versehen oder ein Vergehen ?

Sehr geehrter Herr Demir,       

leider mussten wir feststellen, dass Sie in der wohl seit 70 Jahren wichtigsten Bundestagsabstimmung Anfang April dieses Jahres persönlich für eine gesetzliche Corona-Impfpflicht votierten!
Am 16.März 2022 schrieben wir, der Rat für ethische Aufklärung im Land Brandenburg, Sie persönlich an. Wir wählten die Überschrift: „Am Ende zählt nur, wie wir miteinander umgegangen sind.“
Wir baten Sie eindringlich bei der Impfpflichtabstimmung mit NEIN zu stimmen und verwiesen unter anderem auf den Umstand, dass diese Art der Corona-Impfungen eine völlig unerprobte m-RNA Injektion ist und nur über eine bedingte Zulassung verfügt.

Ihr „Ja“ zur generellen Impfpflicht schockiert umso mehr, da Sie dieses Abstimmungsverhalten nach den im Bundestag stattgefundenen Impfaufklärungsausführungen des Pathologen Herrn Prof. Arne Burkhardt vornahmen. Es sollte Ihnen erinnerlich sein, dass Herr Prof. Burkhardt aufgrund zahlreicher Obduktionen von plötzlich und unerwartet verstorbener C-Geimpfter deren kausalen Tod mit dieser Injektion zweifelsfrei nachweisen konnte. Zu diesen medizinisch-pathologischen Ausführungen der Corona-Impfrisiken legte Frau Prof. Dr. Dr. Rostalski (Lehrstuhl Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtstheorie an der Universität Köln) im Bundestag dar, dass unter anderem die erheblich medizinischen Wissensdefizite auch im Hinblick auf die Wirksamkeit der Vakzine, ein Kardinalgrund gegen die verpflichtende Impfung darstellt und gegen das Grundgesetz, den Grundsatz der körperlichen Integrität bzw. Unversehrtheit verstößt. Frau Prof. Rostalski führte aus: „…. Wir müssen uns zunächst klar machen, dass wir es nicht mit einem bloßen Pieks zu tun haben, sondern mit einem erheblichen Grundrechtseingriff…“ Frau Prof. Rostalski formulierte: „In unserer Rechtsordnung kommt jedem Menschen ein Wert an sich zu, jeder besitzt eine Würde, die nach der Verfassung unantastbar ist.“

Sie jedoch beachteten diese Fachwertungen in keiner Weise, schlimmer noch, Sie handelten gegen die menschliche Würde ihrer Mitmenschen. Wir fragen Sie: Wie werden Sie künftig mit Ihrer nach dem 2. Weltkrieg historisch einmalig -gegen die Menschlichkeit- getroffenen Entscheidung unter dem ethisch-moralischen Ansprüchen umgehen können?

In diesem Zusammenhang vergegenwärtigen Sie sich, dass Prof. Lauterbach, derzeitiger Gesundheitsminister, immer wieder die Krankenhausbettenauslastung als Maßstab für die angeblich notwendige Impfung heranzieht. Ein Blick in die Krankenhausrealität zeigt aber deutlich, dass die Krankenhausbetten zu keinem Zeitpunkt ausgelastet waren. Die ehemalige Altenpflegerin Claudia T. beschrieb den derzeitigen gesellschaftlichen Zustand öffentlich in der „Friedlich-zusammen“ -österlichen Demonstration- in Berlin: „.. die Medien wissen schon lange, sie wissen das seit Jahren, sie wissen ganz genau, dass der Pflegenotstand nicht von den Ungeimpften, sondern von der Regierung verursacht ist.“
Die sog. Ungeimpften zum Sündenbock zu machen, erinnert an die dunkelste Zeit in Deutschland und ist mit der Menschenrechtskonvention in keiner Weise zu vereinbaren.
Für Ungeimpften -Diskriminierung gibt es keinerlei Rechtfertigung. Dieser unethische, unmoralische und vorsätzliche Rechtsbruch muss unbedingt kritisch aufgearbeitet werden. Daher fragen wir Sie:

Wären Sie bereit, auch Ihre Entscheidung kritisch zu hinterfragen und sich Ihrer Verantwortung, auch wenn es schmerzlich ist, zu stellen? Bei dieser inneren Prüfung Ihrer Entscheidung beachten Sie bitte die Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung -KSHFV), ausgefertigt am 17.12.2015. § 12(1) der Verordnung regelt: Förderfähige Kosten – (1) Gefördert werden können

1. Bei Vorhaben nach §11 Abs.1 Nummer 1 die Kosten für eine Verminderung der Zahl der krankenhausplanerisch festgesetzten Betten des Krankenhauses mit
a) 4.500 Euro bei einer Verminderung um 11 bis 30 Betten,
b) 6.000 Euro bei einer Verminderung um 31 bis 60 Betten,
d) 12.000 Euro je Bett bei einer Verminderung um mehr als 90 Betten.

Angesichts weiterer Impfkampagnen steht zu befürchten, dass Ungeimpfte oder nur 1x oder 2x- Geimpfte als Kontrollgruppe „verschwinden“ sollen, damit ein ungeheurer Gesundheits- und Korruptionsskandal vertuscht werden kann. Zu fragen ist: Warum wurde gegen die Ungeimpften eine vom Gesundheitsminister Lauterbach angeführte Spaltungs- und Ausgrenzungs-Kampagne vorgenommen? Wie stehen Sie zu der C- Impfkampagne und den im Geleit exponentiell ansteigenden Pfizergewinnen (Pfizer/Biontec/ agiert global) auf Kosten der Gesundheit von Millionen Menschen?

Zu konstatieren ist, dass neben Ungarn nunmehr auch Polen weitere Lieferungen und Bezahlung von „Covidimpfstoffen“ ablehnt. Die polnische Regierung erklärte, dass die EU diese Lieferverträge mit dem Impfhersteller Pfizer abschloss, ohne die polnische Regierung einzubinden.  Da liegt nicht nur für uns der Verdacht einer NUR gewinnorientiert agierenden Impfstrategie, die rein gar nichts mit Gesundheit zu tun hat, nahe.  
Warum pocht Herr Gesundheitsminister auf die weitere „Verimpfung“ dieser gefährlichen Substanzen?
Wir möchten nicht verhehlen, dass es viele Menschen gibt, die von einem Genozid sprechen. Für uns ist es unvorstellbar, dass Bundestagsabgeordnete darin verwickelt sein könnten. Der Verdacht dennoch liegt leider nahe, verkündete doch Herr Bill Gates dystopisch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen seine Überzeugung sieben Milliarden Menschen impfen zu wollen! Dies unterstrich letztlich auch die ehemalige Bundeskanzlerin, indem Sie öffentlich verlauten ließ, die Pandemie sei erst vorbei, wenn sieben Milliarden Menschen geimpft worden seien. 

Würden Sie uns behilflich sein, diesbezüglich Licht in das Dunkel zu bringen?
Schlussendlich ist es nicht nur aus unserer Sicht dringend geboten, Geldflüsse und Lobbyarbeit der Pharmaindustrie in Europa und besonders in der BRD eingehend und unabhängig zu überprüfen.

Wenn Sie persönlich nicht in Finanz- und/oder Pharmaindustrie-Abhängigkeiten verstrickt sind, fragen wir an, ob Sie eine transparente Rechts-Überprüfung – auch von den Herren Prof. Lauterbach und des Ex-Gesundheitsministers Spahn veranlassen?

Wir verbleiben in Erwartung Ihrer Antwort, wenn Ihnen möglich bis zum 20. Mai, spätestens aber bis zum 31.Mai 2022

mit freundlichen Grüßen

Rat für ethische Aufklärung Brandenburg, 30.04.2022
https://ethikrat-brandenburg.de

Kathrin Ruttloff,                       Hildegard Vera Kaethner,        Roald Hitzer,             Ralf Lorenz

E-Mail vom 30.04.2022 an 292 Empfänger im Bundestag

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