Wie „ethisch“ verhalten sich die Mitglieder des „Deutschen Ethikrat“?

Wir – die Mitglieder des „Rat für ethische Aufklärung“ – beobachten die Mitglieder unserer Schwester-Organisation „Deutscher Ethikrat“ besonders genau.

Bei einigen Mitgliedern des „Deutschen Ethikrats“ scheinen sich ernsthafte Glaubwürdigkeitsfragen zu stellen.

Beispiel: Ethikratmitglied Humangenetiker Prof. Dr. Dr. Wolfram Henn

Er hat sich aktuell hervorgetan durch folgende Nachricht. Ethikrat-Professor fordert Ausreiseverbot für Ungeimpfte“.

Durch solche Aussagen erklärt man deutlich, das es sich bei den Forderungen nicht um Maßnahmen zur besseren Gesundheit der Bevölkerung handelt.

Solche Forderungen sind deshalb eindeutig „unethisch“.

Natürlich ist das bei der derzeitigen Entwicklung nicht verwunderlich. Die Besetzung des sogenannten „Deutschen Ethikrat“ wird von der Regierung betrieben und die Kosten werden von der Regierung übernommen – siehe Ethikratgesetz – https://www.gesetze-im-internet.de/ethrg/BJNR138500007.html

Jetzt schauen wir mal auf Veröffentlichungen zum Ethikratmitglied Prof. Dr. Dr. Wolfram Henn:

https://www.uniklinikum-saarland.de/fileadmin/UKS/Einrichtungen/Kliniken_und_Institute/Frauenklinik/NEUER_SEITENBAUM/Fortbildungen/AErzte/2020/Pfizer_Onkologie_Forum.pdf

Wenn ein Ethikrat-Mitglied auf einer aktuellen Pfizer-Veranstaltung (des wahrscheinlich meist verimpften Covid-19-Stoffes) als Redner auftritt, dann könnte man durchaus über einen Interessenkonflikt nachdenken.

Auch das wäre eindeutig „unethisch“.

Bereits im Juli 2021 hat Prof. Dr. Dr. Wolfram Henn eine Impfpflicht für Lehrkräfte und Kita-Personal gefordert.

Ein „Humangenethiker“ sollte wissen, dass es sich bei den aktuell per Injektion verabreichten „Stoffen“ um eine Gentherapie handelt. Die Verimpfung dieser Stoffe befindet sich noch im experimentellen Stadium, denn für keinen dieser Stoffe sind die Studien abgeschlossen. Deshalb gibt es aktuell auch nur eine „bedingte“ Marktzulassung.

Eine der wichtigsten Lehren des Nationalsozialismus bezüglich unfreiwilliger experimenteller medizinischer Eingriffe mündete im „Nürnberger Kodex“. Der Geist dieses Kodex besagt, dass für alle experimentellen medizinischen Eingriffe die Zustimmung der Versuchsperson notwendig ist und diese Zustimmung ohne Zwang erfolgen muss – „…,unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges,… .

Nürnberger Kodex

Daraus folgt eine Pflicht zu einer experimentellen „Impfung“ – und auch die Forderung danach – ist „unethisch“.

Ist ein derart „unethischer“ Mensch tragbar als Mitglied eines „Ethikrates“?

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert