Ungnade für Richter Christian Dettmar


-Anmerkungen zum BGH-Urteil gegen den Weimarer Familienrichter-

Im Fall des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar hat der Bundesgerichtshof im November 2024 das Urteil des Landgerichts Erfurt wegen Rechtsbeugung gegen ihn bestätigt. Der zweite Strafsenat in Karlsruhe verwarf die Revision des Richters, der im April 2021 per Eilverfahren die Maskenpflicht für Kinder an Schulen im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben hatte. Herr Dettmar sah in der staatlich verordneten Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS) für Schüler eine Gefährdung des Kindeswohls. Die weiteren Einzelheiten der Urteilsbegründung des BGH werden als bekannt vorausgesetzt.

Ob das BGH-Urteil nun aus rein rechtlicher Sicht fehlerfrei oder falsch ist, können Juristen argumentativ besser bewerten. Festzuhalten bleibt für mich, dass hier etwas aus dem Lot geraten ist. Richter Dettmar, davon können wir ausgehen, hat über viele Jahre sein Richteramt untadelig ausgeübt. Und plötzlich sollte er mit der ihm vorgeworfenen Rechtsbeugung scheinbar eine kriminelle Energie gezeigt haben, die die Verurteilung von zwei Jahren Haft auf Bewährung rechtfertigte? Es gibt einen Unterschied zwischen rechtens und richtig.

Mit den ab Frühjahr 2020 geltenden Regelungen zu Corona hat der Staat, das weisen unter anderem die RKI-Protokolle aus, die Ursache für eine Problematik gesetzt, die es so vorher nicht gegeben hatte. Es waren unrichtige Annahmen, auf denen das neu geschaffene Corona-Recht beruhte. Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen verlangten unbedingte, vorbehaltlose Umsetzung der Coronamaßnahmen. Und dieser Forderung sind offenbar auch das Landgericht Erfurt und der BGH im Fall Dettmar gefolgt.

Das ist schon alles skurril geworden. Diejenigen, die die ganzen Coronamaßnahmen vorangetrieben hatten, haben nach wie vor ihre festen Plätze in Talkshows. Sie sind weiter honorige, gern gesehene Gesprächspartner und frei von staatlichen Sanktionen. Die unübersehbaren menschlichen Folgen der sogenannten Impfungen werden nicht thematisiert. Gleiches gilt für die immensen Kosten für den Staatshaushalt durch die Pandemiemaßnahmen.

Die Menschen hingegen, die von Anfang an die Dinge, ich formuliere es einmal etwas wertneutral, die Corona-Bestimmungen aus einer anderen Perspektive und mit einem anderen Wissen betrachteten, kommen in den Leitmedien fast gar nicht vor, finden bis heute kaum Gehör. Zudem wurden und werden sie immer noch mit einfachen Schlagworten diffamiert.

Es gab viele Menschen, die in der Coronazeit merkten, dass hier etwas nicht stimmte. Ärzte, die Maskenatteste ausgestellt und Impfeinträge vorgenommen hatten, ohne real zu impfen, wurden, sofern in ihrem Tun erkannt, angeklagt und schließlich härter bestraft als so mancher Gewalttäter.

Selbst wenn man nicht über medizinisches Fachwissen verfügte, so reichte doch ein auch nur geringes Maß an Empathie und Menschlichkeit, um unter anderem zu erkennen, dass die Pflicht zum Tragen von MNS für Kinder in Schulen nicht zu deren Wohl sein konnte.

Aus Artikel 3 (1) der UN-Kinderrechtskonvention (Wohl des Kindes): Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Richter Dettmar hatte mit seinem Urteil als Familienrichter das Recht der Kinder über das der verordneten Coronaregeln einschließlich Maskenpflicht gestellt. Alles wurde von ihm ausführlich und substantiiert begründet. Nun ist er unehrenhaft mit allen persönlichen und finanziellen Konsequenzen aus dem Staatsdienst entlassen worden.

Von dem preußischen Generalmajor Johann Friedrich Adolf von der Marwitz (1723 – 1781) ist folgender Satz überliefert: Wählte Ungnade, wo Gehorsam nicht Ehre brachte.

Sicherlich hat Herr Dettmar die Ungnade nicht selbst gewählt. Im übertragenden Sinne bleibt zumindest für ihn festzuhalten, dass Gehorsam in dem genannten Teilaspekt der Corona-Bestimmungen für ihn nicht mit Ehre verbunden gewesen war. Wird ihm irgendwann einmal ein Denkmal gesetzt? Selbst wenn, dann hilft es ihm aktuell gewiss nicht weiter. Es steht für mich fest, dass er sich in seinem Handeln von übergeordneten ethischen Maßstäben hat leiten lassen. Dafür gebührt ihm Anerkennung und Hochachtung. Ob die Richter am Landgericht Erfurt und beim BGH Ethik als Gradmesser für ihre jeweiligen Urteile im Fall von Christian Dettmar berücksichtigt haben, darf bezweifelt werden. Eine Rehabilitation scheint für ihn offenbar ausgeschlossen zu sein.

Thomas W. Völzke

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