Am 05.05.2024 haben wir unser Schreiben an alle Mitglieder des Bundestags gesendet, und darum gebeten uns ihren Standpunkt zur Aufarbeitung der Corona-Massnahmen mitzuteilen.
Konsequenzen ziehen aus den Coronamaßnahmen
Sehr geehrter Uwe Witt,
Vom 16.03.2020 bis zum 07.04.2023 wurden in der Bundesrepublik Deutschland schwerwiegende Grund- und Menschenrechtseingriffe durchgesetzt, obwohl von Anfang an erkennbar war, dass diese unverhältnismäßig waren. Der Beweis sind die veröffentlichten RKI-Protokolle vom 14.01.2020 bis 30.04.2021.
Grundrechte, insbesondere die Freiheitsrechte in Art. 1 bis Art. 14 GG, sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat. Durch die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im o.g. Zeitraum wurden seitens der Regierung die Grundrechte derart eingeschränkt, dass sie in ihrem Wesensgehalt keinen Bestand mehr hatten, was gem. Art. 19 Abs. 2 GG verboten ist.
Aus den Grundrechtseinschränkungen ist unermessliches Leid entstanden, Menschen wurden gezwungen sich selbst zu isolieren, Abstand zu halten, Kranke mussten aufgrund der Besuchsverbote einsam versterben, Kinder durften nicht in die Schule, Kindergärten wurden geschlossen, Existenzen und soziale Bindungen wurden zerstört. Derartige Eingriffe in das gesellschaftliche und persönliche Leben sowie in die Gesundheit des einzelnen Individuums sind nicht von unserem Grundgesetz gedeckt.
Zudem weisen die RKI-Protokolle nach, dass die Maßnahmenkritiker recht hatten.
Aus den RKI-Protokollen geht u.a. hervor, dass
- Covid-19 nicht mit Influenza verglichen werden sollte, denn bei einer normaler Influenza-Welle versterben mehr Menschen;
- es gab keine Überlastung des Gesundheitswesens;
- es bestand keine Evidenz für FFP-2 Maskenpflicht;
- die zwangsverordneten Corona-Tests nicht aussagefähig waren;
- Kinder keine „Pandemietreiber“ waren;
- 3G und 2G Regeln völlig haltlos, ausgrenzend und ohne jegliche Evidenzgrundlage waren;
- Zahlen und “ Fakten“, die die Coronamaßnahmen begründeten, manipuliert wurden;
- dass die Impfung eine Ansteckung nicht verhindern kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat versagt, da es die Prüfung der Grundrechtseinschränkungen verwehrt hat.
Wie stehen Sie als Bundestagsabgeordneter, als Interessensvertreter des Volkes, zu den drei Jahre andauernden exekutierten Grundrechtseinschränkungen?
Wie stellen Sie sich unter diesen Umständen eine Aufarbeitung vor?
Eine Aufarbeitung, die neben Einsicht und der Bitte um Entschuldigung absichert, dass durch eine breite gesellschaftliche Debatte garantiert werden kann, dass sich ein solches Unrecht nicht wiederholt, es juristische Konsequenzen für Verantwortliche gibt und Entschädigungen für Opfer gezahlt werden?
Mit freundlichen Grüßen, 05.05.2024
Rat für ethische Aufklärung -Brandenburg
Kathrin Ruttloff, Hildegard Vera Kaethner, Roald Hitzer, Ralf Lorenz