MOZ-Beitrag: Einrichtungsbezogene Impfpflicht de facto ausgesetzt – was heißt das für die Betroffenen?

MOZ.de vom 24.6.2022: „Einrichtungsbezogene Impfpflicht de facto ausgesetzt – was heißt das für die Betroffenen?“

In einem Kommentar bei MOZ.de vom 24.6.2022, Papierzeitung MOZ vom 25.6.2022 wird über den aktuellen Stand zur „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ in Brandenburg aus dem Landtag in Potsdam berichtet.

Leider setzt sich in den Medien oft eine falsche Benutzung von Begriffen durch. Das ist sehr Schade, da dadurch die eigentlich sehr präzise deutsche Sprache missbraucht wird.

Es geht nicht direkt um eine „Impfpflicht“ sondern um eine „Impfnachweispflicht„. Diese kann natürlich für die Betroffenen letztendlich schon in einer berufbezogenen Impfpflicht enden, aber das ist nach aktuellem Stand weitgehend vom Arbeitgeber abhängig.

MOZ – 25.6.2022

Hier jetzt der Kommentar:

Impfpflicht für Pflegekräfte ist de facto ausgesetzt

Landtag: Auch in der Brandenburger Regierungskoalition überwiegen die Zweifel am Nutzen des Gesetzes

Potsdam. In Brandenburg wurden bislang 7800 Mitarbeitende im Gesundheitswesen als ungeimpft gemeldet. Ihnen droht damit ein Arbeitsverbot. Doch verhängt wurde bisher noch keines. Und das wird wohl auf absehbare Zeit nicht passieren. Erstaunlich deutlich stellte der SPD-Gesundheitsexperte Björn Lüttmann am Freitag im Namen der drei Koalitionsfraktionen im Landtag Brandenburg klar: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist de facto ausgesetzt.“

Lüttmann verwies in der von der AfD beantragten Debatte darauf, dass sich viele Faktoren seit dem Impfpflicht-Beschluss im Dezember 2021 verändert hätten.Omikron sei dominant, nicht mehr Delta. Damit habe sich nach Meinung von Wissenschaftlern die Gefährlichkeit des Virus sowie die Wirksamkeit der Impfstoffe abgeschwächt. Ein wesentliches Argument der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Patienten vor einer Ansteckung durch das Personal zu schützen, sei zwar nicht weggefallen, aber schwächer geworden, betonte der Abgeordnete. Das Scheitern der allgemeinen Impfpflicht mache den einrichtungsbezogenen Zwang für das Medizin-Personal zudem schwer nachvollziehbar.

Zwar gebe es nach wie vor auch Argumente für diese Impfpflicht. Aber die Impfquote im Gesundheitswesen von 92 Prozent sei sehr gut, und wer es bislang nicht getan hat, werde sich nun auch nicht mehr impfen lassen, so Lüttmann. Dass 8000 Leuten in einem sensiblen Bereich ein Arbeitsverbot drohe, sei problematisch. Es sei deshalb richtig, dass die Gesundheitsämter ihre Spielräume nutzen, Beschäftigte mahnen und ansonsten abwarten. Ob aus der De-facto-Aussetzung eine Abschaffung der Impfpflicht werde, habe nicht der Landtag in Potsdam, sondern der Bundestag zu entscheiden. „Dorthin gehört die Debatte“, sagte Lüttmann.

Wegweisendes Gerichtsurteil

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) äußerte sich ähnlich. Aus medizinischer Sicht sei die einrichtungsbezogene Impfpflichtzwar nach wie vor ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Pandemie, weil sie die Ansteckungsgefahr reduziere. Bei der Umsetzung verlasse sie sich jedoch auf das Augenmaß der Gesundheitsämter in den Landkreisen. In dem Zusammenhang verwies die Ministerin auch auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburgvom 23. Juni, wonach ein von einem Landkreis gegenüber einer Pflegekraft angedrohtes Zwangsgeld zur Durchsetzung der Impfpflicht unzulässig gewesen sei. „Dieses Urteil wird Signalwirkung haben“, zeigte sich Nonnemacher überzeugt.

Der Antrag der AfD auf Abschaffung der Impfpflicht wurde vom Landtag abgelehnt.

mat – Kommentar

MOZ – Märkische Oderzeitung – 25.6.2022

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