In den Medien wurde über eine sehr bedenkliche Entwicklung berichtet: Impfbusse an Brandenburger Schulen.
Eine experimentelle „Impfung“ an Schulen durchzuführen ist aus ethischer Sicht absolut unvereinbar. Da uns nicht bekannt ist, ob allen Schulleitern die entsprechenden wichtigen Informatíonen zur Verfügung stehen, und wir nicht davon ausgehen, dass diese Informationen vom Bildungsministerium ausreichend vebreitet werden, haben wir die Aufgabe der Informationsverbreintung übernommen. Wir haben alle Schulleiter in Brandenburg (allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen) – in Summe ca. 900 Schulen – mit folgendem Schreiben angeschrieben:
„Impfungen“ an Ihrer Schule
An die Schulleitung
Fürsorgepflicht gegenüber in Ihrer Obhut befindlichen Schülern
Sehr geehrter Herr xxxxx,
wir wurden medial darüber informiert, dass in den nächsten Tagen mobile Impfteams/Impfbusse an Brandenburger Bildungseinrichtungen zum Einsatz kommen sollen.
Hierin sehen wir unverhältnismäßige Eingriffe in Erziehungsberechtigte und Sorgerechtsberechtigungen der Eltern gem. Art 6 II GG. Minderjährige Schüler unterstehen während des Schulaufenthalts Ihrer Obhutspflicht. Als Schulleitung haben Sie neben der Obhutspflicht den Lehrauftrag einzuhalten und sollten sich aus unserer Sicht nicht für eine ausschließlich politisch motivierte staatliche Impfkampagne hergeben.
Wie können Sie Ihr Verhalten mit der Ihnen auferlegten und zu beachtenden politischen Neutralitätspflicht vereinbaren?
Ist Ihnen bekannt, dass es sich bei den Injektionen um neuartige, experimentelle Stoffe handelt für die es noch keine Langzeitstudien gibt, die derzeit erstmalig am Menschen getestet werden und nur einer bedingten Zulassung unterliegen, da das übliche Zulassungsprozedere noch nicht abgeschlossen ist und die Hersteller nicht für Gesundheitsschäden durch die Injektion haften?
Wer trägt die Verantwortung für gesundheitliche Impfschäden der Schüler?
Das Strafgesetzbuch kennt Anstiftungs- und Beihilfetatbestände.
Impfungen – egal welche – haben durch qualifizierte Ärzte, einhergehend mit einer eingehenden Gesundheitsaufklärung über mögliche Nebenwirkungen inkl. einer gründlichen Anamnese in Anwesenheit und mit Einverständnis der Eltern zu erfolgen. Dafür sind Bildungseinrichtungen nicht zuständig.
Finden Sie es ethisch, wenn sich Schüler unter Gruppenzwang aufgrund von Impfpropaganda für eine Injektion entscheiden, nachdem die Schulleitung ihnen suggeriert,
„Nur ein geimpftes Kind, ist etwas wert.“? Oder verkürzt gefragt: Halten Sie es für ethisch, wenn Menschen zu diesn Injektionen gedrängt/genötigt werden?
Kennen Sie den Nürnberger-Codex?
Kennen Sie den Zivilpakt vom 19.Dezembere 1966, dort insbesondere den Art. 7 Satz 2?
Kennen Sie die Resolution des Europäischen Rates 2361 vomn 27.02.2021?
Sehen Sie nicht auch, dass diese Art von manipulierter Anerkennung, die das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe manifestiert in der jüngsten deutschen Vergangenheit auf grausame Art benutzt/ausgenutzt wurde?
Wir erwarten Ihre Stellungnahme bis zum 14.01.2022.
Mit freundlichen Grüßen
Schreiben Rat für ethische Aufklärung – 08.01.2022