Protestnote an Prof. Dr. Drecoll

Am 28.04.2025 haben wir eine Protestnote den Leiter der KZ Gedenkstätte Sachsenhausen Prof. Dr. Drecoll geschrieben:

Leiter der Gedenkstätte KZ Sachsenhausen

Herrn Prof. Dr. Axel Drecoll

Straße der Nationen

16515 Oranienburg

vorab per Mail:info@gedenkstaette-sachsenhausen.de

28.April 2025

Protestnote gegen Ihre Entscheidung

Sehr geehrter Herr Leiter der KZ Gedenkstätte Sachsenhausen Prof.Dr.Drecoll!

Gegen Ihre Entscheidung, offizielle Vertreter aus der Russischen Föderation und Belorussland von dem Gedenken zum 80. Jahrestag der Befreiung des KZ Sachsenhausens von Nazideutschland durch die Rote Armee der Sowjetunion auszuschließen, erhebt der Rat für ethische Aufklärung Brandenburg auf schärfste Protest.

Sie kündigten an, dass Sie als Gedenkstättenleiter den Ausschluss von öffentlichen Vertretern auch mittels des Hausrechts durchsetzen werden. Diese Macht durchsetzende Art wendeten Sie nachweislich bereits in der „Corona-Zeit“ gegenüber Corona-Ungeimpften an und ließen diese Menschen nicht auf das Gelände der Gedenkstätte. Es traf besonders die Kinder der Kriegsgeneration denen großes Leid angetan wurde. Das KZ Sachsenhausen war die erste Neuerrichtung eines Konzentrationslagers nach der Ernennung des Reichsführers der Schutzstaffel (SS) Heinrich Himmler. Über dieses Lager berichtete der US-amerikanische Hauptankläger der Nürnberger Prozesse, Telford Taylor: „In Generalfeldmarschall von Reichenaus Befehl über das „Verhalten der Truppe im Ostraum“ hieß es: „Das Verpflegen
von …… Kriegsgefangenen ist eine…. missverstandene Menschlichkeit.(….) Tausen

de von Gefangenen wurden in Sachsenhausen, Maidanek und anderen Konzentrationslagern umgebracht.“

Nun wollen Sie, Herr Prof. Drecoll, „Ihr“ Hausrecht gegenüber russischen und belorussischen Vertretern anwenden und diese Vertreter mittels Sicherheitskräften vom Gelände der Gedenkstätte entfernen. Wir Ratsmitglieder verweisen darauf, dass Ihre Handlungsweise sittlich-moralisch zutiefst verwerflich ist und Ihrem Auftrag eines würdevollen Gedenkens an die Opfer und Befreier zuwiderläuft. Wir erinnern daran, dass es sich um die Opfer eines von Hitlerdeutschland brutalen Vernichtungskrieges handelt. Es war ein Krieg, den der US-amerikanische Hauptankläger im Rahmen des Militärgerichtshofes auf der Grundlage des Londoner Viermächte-Abkommens vom 08.08.1945 und des Statutes für den Internationalen Militärgerichtshofes dokumentarisch als verbrecherische und militärische Militärpolitik einordnete. Hauptankläger Telford Taylor dokumentiert dazu: „Das wesentlichste Ziel des Feldzuges gegen das jüdisch-bolschewistische System ist die völlige Zerschlagung der Machtmittel und die Ausrottung des asiatischen Einflusses im europäischen Kulturkreis……(…) und die deutschen Invasionstruppen von den Erfordernissen des Kriegsrechts auszunehmen und damit die „Jagd“ auf das sowjetische Volk zu eröffnen.“ Der Mahnungs-Verpflichtung der Millionen Toten werden Sie als Gedenkstättenleiter mit ihrem Willen zum Ausschluss in keiner Weise gerecht. Wir empfehlen Ihnen, die Leitung der Gedenkstätte KZ Sachsenhausen mit sofortiger Wirkung niederzulegen.

Der Rat für ethische Aufklärung Brandenburg wird diese Protestnote öffentlich machen.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Ruttloff Hildegard Vera Kaethner Roald Hitzer Ralf Lorenz Thomas Willi Völzke Rat für ethische Aufklärung im Land Brandenburg

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