Unverrückbare Grundsätze

Die unverrückbaren Grundsätze des Rats für ethische Aufklärung lauten wie folgt:

  • Die Unantastbarkeit der Menschenwürde und Unantastbarkeit des Selbstbestimmungsrechtes eines jeden Menschen und eines jeden Volkes.
  • Schutz, Vorsorge und Zugänglichkeit der für das Überleben der Menschen notwendigen Güter, wie z.B. sauberes Trinkwasser und Luft zum Atmen.
  • Uneingeschränktheit von Meinungsfreiheit und dem Recht auf freie Entfaltung der individuellen und kollektiven Persönlichkeiten.

Diese Grundsätze basieren auf unserer ethisch-moralischen Weltsicht und finden sich zudem u.a. wieder im  

Gesellschaftsvertrag von Jean-Jacques Rousseau: 1. Kapitel  „Der Mensch ist frei geboren“ ,dem Protokoll des Abkommens zwischen den Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreiches über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von „Groß-Berlin“ vom 12. September 1944 und dem Abkommen über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 14. Dezember 1944,  in der UN-Menschenrechtscharta, verkündet auf der Generalversammlung  der Vereinten Nationen  am 10. Dezember 1948 und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.